Bundesverwaltungsgericht: Bundesnachrichtendienst darf keine Telefonie-Metadaten nutzen

Der Bundesnachrichtendienst darf wegen mangelnder Rechtsgrundlage keine Metadaten aus Telefongesprächen der Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen nutzen, stellte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil am Mittwoch fest.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 36 Kommentare lesen
Bundesverwaltungsgericht: Bundesnachrichtendienst darf keine Telefonie-Metadaten nutzen

(Bild: dpa, Soeren Stache)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Bundesnachrichtendienst (BND) nach einem zweijährigen Rechtsstreit untersagt, Telefonie-Metadaten von Mitgliedern der Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) in seinem Verkehrsanalysesystem VerAS zu speichern und auszuwerten. Laut dem Urteil vom Mittwoch sieht das Gericht dafür bisher keine gesetzliche Grundlage (Az. BVerwG 6 A 6.16). "Durch das Urteil könnten nun auch andere Personen und Organisationen mit demselben Anliegen an den BND herantreten", erklärt Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen.

Seit fünfzehn Jahren speichert der BND Telefonie-Metadaten in der Datei VerAS. Die Daten stammen aus der strategischen Fernmeldeüberwachung, der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung und dem Austausch mit anderen Nachrichtendiensten. In den Verhandlungen räumte der Geheimdienst ein, dass die dadurch abgebildeten Kontaktnetzwerke in beliebig weite Verzweigungen hinein analysiert werden können. Nach Auffassung von Reporter ohne Grenzen können damit auch Journalisten erfasst werden, "die nur indirekt und über mehrere weitere Kommunikationspartner zum Beispiel mit einem Terrorverdächtigen in Verbindung gebracht werden können".

Soweit die Metadaten wie etwa Telefonnummern einzelnen Personen zugeordnet werden können, werden sie vom BND vor der Speicherung anonymisiert. Über den speziellen Fall hinaus wird wohl die Feststellung des Gerichts wirken, dass eine Anonymisierung der Metadaten nicht "der verfassungsrechtlich gebotenen Löschung gleichsteht". Dabei handelt es sich nach Auffassung des Datenschutzexperten Carlo Piltz um eine "datenschutzrechtlich allgemein relevante Feststellung", die in künftigen rechtlichen Auseinandersetzungen um die Nutzung von Metadaten eine Rolle spielen wird.

Reporter ohne Grenzen strebte mit seiner Klage ursprünglich an, nicht nur die Speicherung und Auswertung von Telefonie-, sondern auch Internet- und E-Mail-Metadaten zu untersagen. Das scheiterte jedoch daran, dass in der von der Klage erfassten Datei VerAS nur Telefonie-Daten verarbeitet werden. Die Journalistenorganisation erhob daher Anfang Dezember Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um die Auswertung aller Metadaten untersagen zu lassen. (anw)