USA: Erneut Teenager wegen freizügigen Selfies angeklagt

Wegen des Verbreitens von Kinderpornographie steht ein 14-jähriges Mädchen in Minnesota vor Gericht. Es hatte ein Intim-Selfie gemacht und einem Mitschüler geschickt, der es weiterverbreitet hat.

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Hände eines Mädchens halten ein Handy

Symbolfoto

(Bild: Summer Skye Photorgaphy CC BY-SA 2.0)

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Einem 14jährigen Mädchen aus Minnesota drohen bis zu sieben Jahre Haft. Es hat ein freizügiges Bild von sich selbst geschossen und einem befreundeten Klassenkollegen per Snapchat geschickt. Der Junge umging die damals automatische Löschung bei Snapchat und verbreitete das Bild weiter. Die Staatsanwaltschaft Minnesota erkennt darin das Verbrechen des Verbreitens von Kinderpornographie – durch das Mädchen.

Darauf stehen bis zu sieben Jahre Haft, eine Geldstrafe, und die Eintragung in eine Kartei aggressiver (!) Sexualstraftäter. Damit wären mindestens zehn Jahre lang Einschränkungen bei Berufswahl, Wohnort und Freizeitbetätigungen verbunden. Diese Eintragung wäre auch dann zwingend, sollte sich das angeklagte Mädchen zu einer minder schweren Straftat schuldig bekennen, wie es in "Deals" mit US-Strafverfolgern üblich ist.

"L'Etoile du Nord" (Stern des Nordens) ist das offizielle Motto des US-Bundesstaates Minnesota.

Auf den Fall aufmerksam gemacht hat die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union Minnesota (ACLU-MN). In einer Eingabe bei Gericht weist die ACLU darauf hin, dass Sexting weit verbreitet und, obwohl nicht ratsam, ein normaler Schritt in der Entwicklung Jugendlicher ist. Die Anklage sei ein Missbrauch des Gesetzes: Anstatt das Mädchen vor der Weiterverbreitung seines Intimfotos zu schützen, werde es zur Täterin gestempelt.

Das Strafverfahren ist an einem Gericht des US-Bundesstaates Minnesota im County of Rice anhängig. Um das Mädchen zu schützen, nennt die ACLU weder den Namen noch das genaue Aktenzeichen.

Die Anklage ist in den USA keineswegs ein Einzelfall. Seit Jahren werden Kinder und Jugendliche angeklagt und immer wieder auch verurteilt. Hier nur drei Beispiele: Im US-Staat Washington wurde dieses Jahr ein Mann wegen Verbreitens von Kinderpornographie verurteilt, weil er als 17-Jähriger einer Erwachsenen ein Nacktfoto von sich selbst geschickt hatte. 2009 wurden in Pennsylvania sogar zehn Jugendliche angeklagt, nachdem die Schule deren Handys durchsucht und darauf intime Fotos gefunden hatte.

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In North Carolina wurde 2015 ein 16-Jähriger vierfach angeklagt, weil er zwei freizügige Fotos von sich selbst auf seinem Handy gespeichert hatte: Zweimal wegen Herstellens und zweimal wegen Besitzes von Kinderpornographie. Täter und Opfer waren in der Anklage identisch. Der Bursche wurde unter Anwendung des Strafrechts für Erwachsene zu einer Bewährungsstrafe mit Auflagen verurteilt, darunter die jederzeitige Durchsuchung seiner elektronischen Geräte. Da er strafprozessual als Erwachsener behandelt wurde, durften lokale Medien den vollen Namen des Verurteilten nennen.

Einige US-Staaten haben für Sexting Jugendlicher eigene Straftatbestände geschaffen, andere, wie Minnesota, wenden die allgemeinen Kinderpornographie-Paragraphen an. New Mexico erlaubt seit vergangenem Jahr 14- bis 18-Jährigen einvernehmliches Sexting.

(ds)