Behörde mahnt Datenschutz beim UMTS-Ressourcensharing an

Bei allen technische Lösungen, die den Aufbau der UMTS-Netze erleichtern, muss nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten das Fernmeldegeheimnis gewahrt bleiben.

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Von
  • Dusan Zivadinovic

Im Zusammenhang mit der Lastenteilung beim Aufbau von Mobilfunknetzen der dritten Generation nach dem UMTS-Standard meldet sich nun auch die Behörde für Datenschutz zu Wort. Peter Büttgen, Pressesprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten, mahnt, dass technische Lösungen, die den Netzbetreibern helfen, Kosten zu sparen, nicht zu einer Verschiebung von datenschutzrechtlichen Pflichten führen dürften.

Jeder Kunde, so die Behörde, habe "einen Anspruch auf Beachtung seines in der Verfassung garantierten Fernmeldegeheimnisses und auf Wahrung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch sein Telekommunikationsunternehmen". Büttgen ergänzte in einem Gespräch mit heise online, dass seine Behörde auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften achten werde. Bei den Auskünften des Sprechers blieb indes unklar, in welcher Weise Benutzerdaten beim Ressourcen-Sharing gefährdet sein könnten.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat angehenden UMTS-Netzbetreibern kürzlich das sogenannte Ressourcen-Sharing beim Netzaufbau gestattet. Demnach können bestimmte technische Komponenten von mehreren Netzbetreibern gemeinsam genutzt werden, wenn jeder Beteiligte weiterhin sein "eigenes" Frequenzband verwendet. Die Regulierer wollten jedoch lediglich "die Funktionsherrschaft der Netze als die wettbewerbliche Unabhängigkeit der Lizenznehmer" gewährleistet wissen. (dz)