Hate Speech: EuGH soll Facebooks Prüfpflichten definieren

Der Europäische Gerichtshof soll darüber entscheiden, ob Facebook selbsttätig nach rechtswidrigen Einträgen suchen und diese weltweit sperren muss. Hintergrund ist ein Verfahren in Österreich.

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(Bild: dpa)

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In einem Verfahren über den Umgang mit möglicherweise strafrechtlich relevanten Einträgen auf Facebook hat der Oberste Gerichtshof Österreichs den Europäischen Gerichtshof hinzugezogen. Der EuGH soll entscheiden, wie das soziale Netz mit wortgleichen und sinngleichen Einträgen umgehen muss. Das geht aus einer nun veröffentlichten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Österreich hervor.

In dem zugrundeliegenden Verfahren geht es um beleidigende Äußerungen gegen die damalige Parteichefin der österreichischen Grünen, Eva Glawischnig. Das Oberlandesgericht Wien hatte bereits verfügt, dass Facebook die rechtswidrigen Beiträge weltweit und nicht nur für österreichische Nutzer sperren muss. Der EuGH soll nun darüber befinden, ob das Europarecht zudem verlangt, dass Facebook von sich aus nach vergleichbaren Beiträgen suchen und diese sperren muss.

In dem Prozess geht es um Beleidigungen, die über ein Fake-Profil auf Facebook verbreitet wurden. Deren Löschung war per Einstweiliger Verfügung vom Handelsgericht Wien vor Abschluss des Verfahrens angeordnet worden. Das Oberlandesgericht Wien entschied dann, dass Glawischnig nicht am Ort der Firmenzentrale (Kalifornien) oder der Europazentrale (Irland) von Facebook klagen muss. Das Gericht sag in Äußerungen wie "korrupter Trampel", "miese Volksverräterin" und "grüne Faschistenpartei" sogenannte "Hate Speech" gegen Glawischnig.

Der Oberste Gerichtshof will nun vom EuGH wissen, ob wortgleiche Einträge weltweit, im jeweiligen EU-Mitgliedstaat, oder nur wortgleiche Einträge des fraglichen Nutzers weltweit oder nur im jeweiligen Mitgliedstaat des fraglichen Nutzers entfernt werden müssen. Weiterhin soll der EuGH klären, wie es um sinngleiche Einträge steht. Die Entscheidung könnte Facebook also europaweit weitere Prüfpflichten aufwerfen, denn um derartige Beiträge zu sperren, müsste das Netzwerk diese proaktiv suchen.

Die Entscheidung des EuGH dürfte deshalb auch im Hinblick auf die aktuelle deutsche Rechtslage interessant werden. Das von der letzten großen Koalition unter Federführung von Justizminister Heiko Maas (SPD) durchgedrückte Netzwerkdurchsetzungsgesetz verlangt von sozialen Netzwerken, "eindeutig rechtswidrige" Inhalte in Deutschland zu löschen. Der EuGH könnte diese Pflichten nun auf alle europäischen Länder und vergleichbare Einträge deutlich ausweiten. (mho)