Einwilligung: Datenschützer erzielen Erfolg gegen Googles Sammelpraxis

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat ein Klageverfahren Googles gegen eine Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar eingestellt. Die Kalifornier dürfen damit nicht pauschal übergreifende Nutzerprofile erstellen.

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Einwilligung: Datenschützer erzielen Erfolg gegen Googles Sammelpraxis

(Bild: dpa, Jussi Nukari)

Lesezeit: 3 Min.

Eine Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar gegen Googles Praxis, Informationen über Nutzer zu sammeln, hat Bestand. Der Internetkonzern hatte zunächst gegen die Auflagen der Kontrollbehörde von 2014 geklagt, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Das angerufene Verwaltungsgericht Hamburg habe das Verfahren jetzt eingestellt, hat das Aufsichtsgremium mitgeteilt. Dadurch habe ein "europaweit koordiniertes Verfahren zu einem für die Betroffenen guten Ausgang gebracht werden" können.

Caspar hatte als Zuständiger für den hiesigen Unternehmenssitz des Unternehmens 2013 ein Verfahren gegen Google eingeleitet und im Folgejahr eine Anordnung erlassen. Er rieb sich vor allem daran, dass die Kalifornier die Nutzer nicht ausreichend darüber informierten, welche Daten sie für welche Zwecke verwendeten. Zugleich wandte sich der Kontrolleur dagegen, dass sich Google pauschal ermächtigte, diensteübergreifend umfassende Nutzerprofile zu erstellen. Dafür müssten die Betroffenen einwilligen. Auch die Speicherdauer der Daten sei nicht festgelegt, bemängelte Caspar angesichts der 2012 geänderten Schutzbestimmungen des Konzerns.

Auch die Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten war parallel zu dem Ergebnis gekommen, dass die Art und der Umfang der Datenverarbeitung intransparent seien und Google keine hinreichende Rechtsgrundlage für die Zusammenführung der Daten nachweisen könne. Caspar beauftragte das Unternehmen daher, den Datenschutz entlang der aufgezeigten Linien zu stärken.

Der Konzern legte zwar Rechtsmittel gegen die Anordnung ein, stimmte sich laut dem Datenschutzbeauftragten aber zugleich mit den beteiligten Aufsichtsbehörden ab und ergriff "umfassende Maßnahmen", um den Beschwerden abzuhelfen. Caspar bezeichnete es daher als konsequent, dass das Klageverfahren "für alle Beteiligten nunmehr ressourcenschonend beendet werden konnte". Die Anordnung sei damit rechtskräftig und müsse von Google beachtet werden. Alle anderen Verfahren aus dem Bereich der EU-Datenschutzgruppe seien bereits abgeschlossen.

Caspar sprach von einem "deutlichen Zeichen an Google und vergleichbare Unternehmen". Es sei gelungen, "Standards für eine Stärkung der Transparenz und zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Nutzer gesetzt, hinter die die Anbieter künftig nicht mehr zurückfallen dürfen". Wer in Europa mit der Verarbeitung personenbezogener Daten Geld verdienen wolle, "muss sich an die hier herrschenden Spielregeln halten". Von Mai an gelte mit der neuen Datenschutzverordnung "gerade mit Blick auf die Einwilligung dann EU-weit ein strikteres Koppelungsverbot, das die Marktmacht globaler Anbieter noch stärker begrenzt". Zudem werde ein koordiniertes europäisches Vorgehen der Kontrolleure dann zur Regel.

2016 handelte sich Google auch wegen der seit 2015 schrittweise eingeführten, wiederum überarbeiteten Datenschutzerklärung rund um das Einwilligungsverfahren Ärger ein. Diesmal mahnte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) den Konzern ab. Datenschützer meldeten ebenfalls erneut Nachbesserungsbedarf an, sodass sich die Auseinandersetzungen fortsetzten dürften. (anw)