So reklamieren Sie Geräte mit Serienfehlern

Wenn sich herausstellt, dass ein Produkt grundsätzlich defekt ist, startet der Hersteller im besseren Fall eine Rückrufaktion oder ein Austauschprogramm. Wir geben Tipps, wie man sich in solch einem Fall am Besten verhält.

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Was tun bei Serienfehlern

(Bild: SXC)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Tim Gerber
Inhaltsverzeichnis

Immer wieder werden Serienfehler an Produkten bekannt, nicht selten aufgedeckt durch die Medien und später dann vom betroffenen Hersteller mehr oder weniger zähneknirschend eingeräumt. Wenn alles korrekt läuft, erfolgt anschließend eine Rückrufaktione oder ein Austauschprogramm von Seiten des Herstellers.

Als Kunde sollten Sie sich dennoch nicht an den Hersteller, sondern zunächst einmal an den Verkäufer Ihres Produkts halten. Schließlich ist dieser per Gesetz verpflichtet, eine mangelfreie Sache zu liefern. Tut er das nicht, hat man gegen ihn gesetzliche Gewährleistungsansprüche, die gewerbliche Verkäufer auch nicht durch ihr Kleingedrucktes ausschließen können. Diese Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwei Jahren gerechnet ab Übergabe der Sache an den Käufer.

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Die Gewährleistung bezieht sich nur auf Mängel, die bereits bei Übergabe vorgelegen haben. Treten Mängel erst später zutage, wird es mit dem Nachweis schwierig, dass die Sache schon vorher mangelhaft war. Im ersten halben Jahr ab dem Kauf hilft dem Endkunden bei Gebrauchsgütern hier das Gesetz: Es bürdet dem Verkäufer die Beweisführung dafür auf, dass die Sache ohne Mängel war. Nach Ablauf eines halben Jahres muss der Käufer nachweisen, dass das Produkt von Anbeginn fehlerhaft war, was in der Praxis meist sehr schwer ist.

Räumt der Hersteller Produktionsfehler bei einem Produkt ein, wie etwa Apple bei bestimmten Chargen des Akkus im iPhone 6s, ist es leicht nachzuweisen, dass die Sache von Anfang mangelhaft war. Der Verkäufer kann sich da kaum mehr mit der Beweisfrage herauswinden. Er muss entweder den Mangel an der Sache beseitigen, ein mangelfreies Exemplar liefern oder wenn all das scheitert den Kaufpreis erstatten.

Allerdings kann der Verkäufer von dem Kunden verlangen, vom Hersteller angebotene Reparaturen oder Austauschprogramme in Anspruch zu nehmen, sofern der Kunde dadurch nicht schlechter gestellt ist als durch das Gewährleistungsrecht. Anders gesagt: Wenn Apple anbietet, den fehlerhaften Akku kostenlos zu tauschen, wäre es schikanös, dasselbe vom Verkäufer zu fordern.

Serienfehler wie etwa beim Akku des iPhone 6s von Apple machen verbrauchern immer wieder zu schaffen.

(Bild: dpa, Andrea Warnecke)

In der Praxis wird es aber dann spannend, wenn es mit dem Service des Herstellers nicht so klappt, wie man sich das als Kunde wünscht, die Reparatur also beispielsweise zu lange dauert oder sogar ganz abgelehnt wird. Es ist deshalb in jedem Fall eine gute Idee, den Mangel zunächst beim Verkäufer geltend zu machen.

Schlagen Sie ihm im gleichen Atemzug vor, im Einvernehmen mit ihm den vom Hersteller angebotenen Service in Anspruch zu nehmen. Dem wird der Verkäufer in der Regel zustimmen. Mit einer solchen Zustimmung ist man als Kunde auf der sicheren Seite, falls es mit dem Service des Herstellers nicht klappt. Außerdem verlängert sich die Gewährleistungsdauer so um die Zeit der damit gestarteten Garantieabwicklung.

Auch gegen den Hersteller direkt kann der Kunde gewisse Ansprüche haben, beispielsweise aus einer vom Hersteller beworbenen Garantie. Das ist zwar eine freiwillige Leistung, an das Versprechen ist der Hersteller aber unter bestimmten Voraussetzungen per Gesetz rechtlich gebunden. Die Bedingungen und Leistungen kann er aber – anders bei der gesetzlichen Gewährleistung – in gewissen Grenzen selbst bestimmen.

In sachlicher Hinsicht gehen die Garantiebedingungen oft weiter und beschränken sich nicht etwa auf bereits anfänglich bestandene Mängel, sondern umfassen auch später auftretende Folgen von Materialfehlern und ähnlichem. Allerdings sind sie dafür zeitlich meist noch enger begrenzt als die gesetzliche Gewährleistung: Mehr als ein Jahr Garantie bietet kaum ein Hersteller ohne Aufpreis.

Eingestandene Produktionsfehler sind meistens von der Garantie umfasst, allerdings laufen auch hier Fristen ab. Man sollte also rasch handeln, wenn man von einem Serienfehler an seinem Produkt erfährt. Manchmal werden die Garantiefristen aufgrund von Serienfehlern aber auch verlängert. So hatte Apple bei Bekanntwerden des Produktionsfehlers beim iPhone 6s seine Garantie ausdrücklich um zwei Jahre verlängert. Es spricht einiges dafür, dass auch eine solche freiwillige Verlängerung rechtsverbindlich ist.

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(tig)