Netzneutralität und Vodafone GigaPass: Verbraucherschützer fordern Verbot von Zero Rating

Die Bundesnetzagentur prüft nach der Telekom auch die “Zero Rating”-Optionen von Vodafone. Verbraucherschützer wollen das Zero Rating am liebsten ganz verbieten lassen und fordern mehr Kompetenzen für die Regulierungsbehörde.

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Jugendliche mit Handy

(Bild: dpa, Armin Weigel)

Lesezeit: 4 Min.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Bundesnetzagentur auf, die von Mobilfunkanbieter Vodafone vermarktete Tarifoptionen GigaPass zu verbieten. Mit einem solchen Pass wird der von bestimmten Apps und Nutzungsarten verursachte Traffic nicht auf das Datenvolumen des Tarifs angerechnet.

Vodafone bietet die Option für Chats, Musikstreaming, Social Media und Video an. Die Verbraucherschützer sehen in diesem “Zero Rating” von ausgewählten Anwendungen einen Verstoß gegen die im EU-Recht verankerte Netzneutralität.

„Zero Rating-Angebote untergraben Verbraucherrechte. Denn sie können sich negativ auf Wahlfreiheit, Angebotsvielfalt und Informationsfreiheit der Nutzer auswirken”, kritisiert Lina Ehrig, Digital-Expertin des vzbv. „Was Verbrauchern wirklich nutzen würde, wäre ein grundsätzlich größeres Inklusivdatenvolumen für den monatlichen Grundpreis. Das ist in anderen europäischen Ländern längst Standard.“

In Vodafones “Red”- und “Young”-Laufzeittarifen ist jeweils ein “Pass” nach Wahl enthalten, dabei können Kunden mit einem “Red S”- oder “Young S”-Tarif nicht den Video-Pass wählen. Der im Mobilfunktarif enthaltene Pass kann monatlich gewechselt werden. Weitere Pässe können dazugebucht werden: die Pässe für Chat, Social und Musik kosten 5 Euro monatlich, der Video-Pass 10 Euro im Monat. Die Anwendungen, für die ein Pass jeweils gilt, führt Vodafone auf seiner Website auf. Die Verbraucherschützer kritisieren daran auch, dass hinzugebuchte Pässe eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten haben und offenbar nicht an die Laufzeit des Mobilfunkvertrags gekoppelt sind.

Insgesamt schränke die Trennung in Chat, Social, Music und Video das Recht der Nutzer ein, beliebige Dienste zu nutzen, moniert der vzbv. Zudem könne den Verbraucher verwirren, wenn zum Beispiel für Facebook und den Facebook Messenger unterschiedliche Pässe gelten. Bei Whatsapp wird die Telefonfunktion nicht vom Chat-Pass abgedeckt. „Grund ist, dass die Telefonie-Funktion dieser App technisch gesehen eine Peer-to-Peer-Verbindung ist”, erklärt ein Vodafone-Sprecher.

Auch für Anbieter, die ihre Apps oder Dienste im Rahmen solcher “Zero Rating”-Optionen anbieten wollen, sieht der vzbv Benachteiligungen. Dies gelte vor allem für kleine Unternehmen und nicht-kommerzielle Anbieter, kritisieren die Verbraucherschützer. Auch ist der vzbv der Ansicht, dass solche Modelle den großen Netzbetreiber einen Vorteil gegenüber kleineren Mobilfunkprovidern verschaffen. Für Streaming-Anbieter sinke der Anreiz, sich an solchen Optionen zu beteiligen, mit der Anzahl der erreichbaren Kunden. Sie könnten sich aber sich dazu gezwungen sehen, um ihr Tarifangebot wettbewerbsfähig zu halten.

Vodafone weist die Kritik zurück. „Nach den EU-Netzneutralitätsvorgaben sind Zero-Rating Modelle erlaubt”, betont ein Unternehmenssprecher. „Vodafone Pass ist ein Angebot von nichtdiskriminierenden Anwendungskategorien, die jedem App-Anbieter offenstehen – und damit mit den regulatorischen Vorgaben vereinbar.“ Kein Anbieter werde ausgeschlossen. „Dienste-Anbieter können sich – egal wie groß oder klein – bei uns registrieren, um ins Zero-Rating aufgenommen zu werden”, das sei auch mit keinen Kosten verbunden. „Kein Kunde kann weniger oder weniger schnell surfen als bisher.”

Die Bundesnetzagentur prüft das Angebot von Vodafone derzeit im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben zur Netzneutralität. Die Regulierungsbehörde hatte zuvor bereits das vergleichbare “Stream On”-Angebot der Deutschen Telekom unter die Lupe genommen und den Netzbetreiber zu Änderungen verpflichtet, die Zero-Rating-Option aber nicht grundsätzlich verboten. Die Telekom hat Widerspruch gegen die Entscheidung angekündigt.

Bei der Telekom hat die Bundesnetzagentur unter anderem bemängelt, dass der Traffic der durch “StreamOn” privilegierten Dienste im EU-Ausland voll auf das Datenvolumen anrechnet werde. Die Regulierungsbehörde hält das für einen Verstoß gegen das Prinzip “Roam like at home”, das im EU-Ausland eine Nutzung zu gleichen Konditionen wie im Inland vorsieht. Auch bei Vodafone gilt das “Zero Rating” nicht im Ausland. Der dritte Netzbetreiber Telefónica-O2 bietet eine solche Zero-Rating-Option nicht an, hat dafür aber deutlich mehr Inklusivvolumen in seinen Mobilfunktarifen.

Der vzbv fordert darüber hinaus, dass eine mögliche neue Bundesregierung die Kompetenzen der Bundesnetzagentur erweitert. „Die Koalitionäre sollten sich darauf verständigen, dass die BNetzA noch weitergehende Sanktionsmöglichkeiten für solche Zero Rating-Angebote erhält. Das europäische Recht bietet genug Spielraum“, erklärte Ehrig im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD in Berlin. (vbr)