#OpLastResort: Hacker Lauri Love wird nicht an die USA ausgeliefert

Der Londoner High Court hat der Berufung des britisch-finnischen Hackers Lauri Love stattgegeben. Für den 32-Jährigen ist die Auslieferung an die USA damit vom Tisch, allerdings dürfte er sich den Vorwürfen nun vor einem britischen Gericht stellen müssen.

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#OpLastResort: Hacker Lauri Love wird nicht an die USA ausgeliefert

Lauri Love

(Bild: Wikimedia Commons / Geni / CC BY-SA 4.0)

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Der englische Hacker Lauri Love wird nicht an die USA ausgeliefert. Der britische High Court hat der Berufung des 32-Jährigen gegen seine beschlossene Auslieferung am Montag stattgegeben und empfahl zugleich, die Vorwürfe gegen den Hacker vor einem britischen Gericht zu verhandeln. Gegen Love liegen Auslieferungsanträge von drei US-Gerichten vor. Die US-Behörden werfen ihm vor, sich an der Aktion #OpLastResort beteiligt und verschiedene Regierungssysteme angegriffen zu haben.

Nach dem Tod des Hackers Aaron Swartz hatten zahlreiche Anonymous-Aktivisten im Rahmen der “Operation Last Resort” verschiedene US-Regierungssysteme angegriffen. Dabei waren Rechner des FBI, des US-Militärs, der NASA als auch des Verteidigungsministeriums angegriffen und Daten entwendet worden. Im Zuge internationaler Ermittlungen zur #OpLastResort war Love, der die britische und die finnische Staatsbürgerschaft besitzt, im Oktober 2013 im Haus seiner Eltern in England verhaftet worden. In Großbritannien wurde bisher keine Anklage gegen den Hacker erhoben.

Die US-Behörden wollen Love den Prozess machen. Im Falle einer Verurteilung in den USA drohte dem 32-Jährigen ein lange Haftstrafe. Nachdem zunächst ein Gericht zugestimmt hatte, gab im November 2011 Innenministerin Amber Rudd grünes Licht für die Auslieferung an die USA. Love und seine Anwälte sowie zahlreiche Fürsprecher haben bis zuletzt gegen die drohende Auslieferung gekämpft. Im April 2017 hatte schließlich der High Court den Fall zur Berufung zugelassen und Ende 2017 verhandelt.

Bei der Entscheidung hat das Gericht unter anderem Loves Gesundheitszustand berücksichtigt. Bei dem 32-Jährigen wurden das Asperger-Syndrom diagnostiziert, zudem leidet er nach Angaben seiner Anwälte unter Depressionen. Eine Auslieferung hätte eine besondere Härte und erhebliche gesundheitliche Risiken bedeutet, hatten Loves Unterstützer argumentiert. Das Gericht ist dem gefolgt und hat die Auslieferung gestoppt, hält es aber für angebracht, die Vorwürfe gegen Love vor einem britischen Gericht zu klären.

Der Fall hat aber über die gesundheitlichen Folgen für Love hinaus Bedeutung. Er galt als erster Test für neue Regeln, denen zufolge Vorwürfe gegen britische Staatsbürger bevorzugt vor einem heimischen Gericht verhandelt werden und Auslieferungen so verhindert werden sollen. Sie wurden nach dem Verfahren gegen “UFO-Hacker” Gary McKinnon eingeführt. Die britische Regierung hatte die Auslieferung des ebenfalls von Asperger betroffenen McKinnon an die USA unter Verweis auf ein hohes Selbstmordrisiko in letzter Sekunde abgelehnt.

Bei Lauri Love hat der High Court diese neuen Regeln angewendet. In ihrer schriftlichen Urteilsbegründung betonen die Richter jedoch, dass es Love zugemutet werden könne, sich vor einem britischen Gericht zu verantworten: "Wenn die neuen Regeln wie beabsichtigt funktionieren und eine Auslieferung verhindern, dann ist die andere Seite der Medaille, dass eine Strafverfolgung in diesem Land folgt und nicht die Straffreiheit." Love zeigte sich dennoch erleichtert und bedankte sich bei seinen Unterstützern. (vbr)