Künstliche Intelligenz: Bundesregierung will Entwicklung fördern und Bürger schützen

Das Bundesjustizministerium hält es für unumgänglich, KI-Algorithmen zu kontrollieren und Verbraucherrechte zu schützen. Die IT-Branche wehrt sich gegen zu viel Offenlegung und möchte selbst Chancen und Risiken abwägen.

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(Bild: Gerd Altmann, gemeinfrei (Creative Commons CC0))

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Von
  • dpa

Das Bundesjustizministerium will die Entwicklung Künstlicher Intelligenz nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen. Sie dürfe nicht zu einer Herabsenkung des Schutzniveaus von Grund- und Verbraucherrechten führen, heißt es in einem Impulspapier der Behörde. Für die Entwicklung brauche es entscheidende Leitplanken, damit diese gewahrt blieben, sagte Gerd Billen, Staatssekretär des Bundesjustizministeriums am Dienstag in Berlin.

Die Bundesregierung stehe der neuen Technologie offen gegenüber. "Anstatt zu bremsen, wollen wir fördern und verstehen." Es sei aber die Aufgabe der Politik, "die Auswirkungen auf den Menschen vom ersten Schritt an mitzudenken". Die Souveränität der Bürger dürfe dabei nicht zum Objekt eines Algorithmus werden.

"Künstliche Intelligenz ist die digitale Schlüsseltechnologie schlechthin", sagte Achim Berg, Präsident des Digitalverbands Bitkom. "Deutschland gehört hier weltweit zu den stärksten Standorten und muss diese gute Position halten und ausbauen." Die Mehrheit der Menschen in Deutschland sei davon überzeugt, dass KI ein wichtiger Faktor für die Zukunftsfähigkeit des Landes sei. Eine repräsentative Umfrage des Verbands untermauerte die Einschätzung. Demnach sehen 55 Prozent der Befragten mehr Chancen, 41 Prozent erwarten allerdings mehr Gefahren und Risiken. Befragt wurden 1008 Bundesbürger ab 14 Jahren.

Wirtschaft und Politik müssten Szenarien entwickeln für die positiven Möglichkeiten von KI, forderte Berg. Möglicher Missbrauch müsse auf ein absolutes Minimum reduziert werden. "Wir müssen die Künstliche Intelligenz beherrschen, sonst beherrscht sie uns." Forderungen nach einem Algorithmus-TÜV lehnte Berg allerdings ab. "Das Verhalten der KI muss kontrolliert werden, nicht die zugrundeliegenden Codecs." Diese seien Eigentum der Unternehmen. Ein Algorithmus-TÜV würde deshalb erhebliche urheberrechtliche Probleme zur Folge haben.

Der Staat müsse allerdings die Möglichkeit haben, sich anzusehen, wie ein Algorithmus funktioniere, sagte Billen. Es gehe nicht darum, Geschäftsgeheimnisse offen zu legen. Wichtig sei, dass Diskriminierungsfreiheit und Teilhabe garantiert werde (wie der Bundesjustizminister bereits gefordert hat). Es gelte, die Interessen der Bürger und Unternehmen sorgfältig abzuwägen. Anlässlich des Safer Internet Day 2018 veranstaltete das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV gemeinsam mit dem Digitalverband Bitkom in Berlin eine Konferenz zu Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz. (tiw)