Österreich übernimmt Vorsitz der Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbehörden

Die österreichische Datenschutzbeauftragte Andrea Jelinek wurde zur Leiterin der Artikel-29-Datenschutzgruppe gewählt. Diese wird ab Mai als europäischer Datenschutzausschuss die Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung überwachen.

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Österreich übernimmt Vorsitz der Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbehörden

(Bild: ec.europa.eu)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die österreichische Datenschutzbeauftragte Andrea Jelinek wurde zur Vorsitzenden der Artikel-29-Gruppe gewählt. Sie folgt der Französin Isabell Falque-Pierrotin, die den Posten vier Jahre innehatte. Jelinek konnte sich gegen den bulgarischen Datenschutzbeauftragten Ventsislav Karadjov durchsetzen.

Wenn die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt, wird die Artikel 29-Gruppe zum europäischen Datenschutzausschuss. Dieser soll verbindliche Leitlinien, Beschlüsse oder Empfehlungen fassen, die europaweit eine einheitliche praktische Anwendung des neuen Datenschutzrechts herbeiführen sollen. In Streitfällen zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden wird er im sogenannten Kohärenzverfahren verbindliche Beschlüsse treffen.

Jelinek leitet die österreichische Datenschutzaufsicht seit 2014, ihre Amtszeit endet 2019. "Zwei Drittel der Österreicher wissen bis heute nicht, dass es die Behörde überhaupt gibt", meint der österreichische Datenschützer Andreas Krisch. Das zeige sich auch in der Art der Beschwerden, die die Behörde abarbeitet. Während sich in Deutschland etwa ein Fünftel der Eingaben auf Videoüberwachung beziehen, sind es in Österreich rund 90 Prozent. Jelinek sorgte aber auch dafür, dass in Österreich seit 2014 erstmals strategische Datenschutzkontrollen bestimmter Wirtschaftszweige durchgeführt werden.

Der Hamburgische Landesdatenschützer Johannes Caspar, Vertreter der deutschen Landesdatenschutzbehörden in der Artikel-20-Gruppe, begrüßte gegenüber heise online die Wahl: "Jelinek vertritt bekanntermaßen relativ klare und deutliche Auffassungen. Sie ist in der Lage, den künftigen Datenschutzausschuss zielgerichtet nach vorne bringen."

Deutschland will in den Datenschutzausschuss mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Ländervertreter zwei Vertreter in den Ausschuss entsenden. Wer die Länder vertreten wird, muss noch vom Bundesrat entschieden werden. Das Bundesinnenministerium setzte dies in der jüngsten Bundesdatenschutzgesetz-Novellierung durch, die Datenschutzbeauftragten haben kein Vorschlagsrecht. Die Entscheidung des Bundesrats wird von der Innenministerkonferenz vorbereitet. (anw)