Amazon erzielt weitgehenden Erfolg vor BGH im Streit über Markenrecht

Zwei Unternehmen haben gegen Amazon geklagt, weil sie ihre Marken durch die Autovervollständigung in der Suchmaschine des Internetdienstleisters missbraucht sehen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 55 Kommentare lesen
Amazon erzielt weitgehenden Erfolg vor BGH im Streit über Markenrecht

(Bild: Bundesgerichtshof)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Amazon hat sich in zwei markenrechtlichen Auseinandersetzungen vor dem Bundesgerichtshof weitgehend durchgesetzt. Die Revision des österreichischen Herstellers von Matten zur Fußreflexzonenmassage, goFit Gesundheit GmbH, wies der Senat in seinem Urteil am Donnerstag zurück. Mit dem zweiten Fall des Herstellers von wasserdichten Taschen und Behältern, Ortlieb, muss sich das Oberlandesgericht München erneut befassen.

Beide unterhalten ein Vertriebssystem mit ausgewählten Partnern und wollen nicht auf Internetplattformen gehandelt werden (I ZR 201/16 und I ZR 138/16). Beide Unternehmen sehen einen Missbrauch ihrer geschützten Marken, wenn Suchworteingaben dazu benutzt werden, ähnliche Produkte aus zum Teil deutlich niedrigeren Preissegmenten anzubieten.

Die österreichische Firma goFit wollte unterbinden, dass die Amazon-Suchmaschine bei der Eingabe durch Autovervollständigung zu Ergebnissen wie "goFit Gesundheitsmatte" kommt. Das fränkische Unternehmen Ortlieb sieht sich in seinen Markenrechten verletzt, weil Amazon bei einer Suche nach dem Markennamen eine Liste von Konkurrenzprodukten anbietet.

Im Fall goFit liege keine kennzeichenmäßige Verwendung durch Amazon vor, begründete der Senat die Entscheidung. Denn es sei zunächst für den Kunden nicht zu erkennen, von welchem Hersteller die angebotenen Produkte stammen. Ob goFit überhaupt ein Firmenkennzeichen nach dem Markenrecht sei, müsse daher nicht entschieden werden.

Im Fall Ortlieb habe das Oberlandesgericht (OLG) nicht geprüft, ob die Kunden erkennen könnten, von welchen Herstellern die in der Amazon-Liste angebotenen Produkte stammen. Nur wenn sie das nicht könnten, wäre das Markenrecht verletzt. Ortliebs Chancen auf einen Erfolg beim OLG dürften gering sein. "Wir sind der Meinung, dass man das unterscheiden können müsste", sagte der Vorsitzende Richter. (anw)