Linux in Elektronikgeräten: Streit über Lizenzbedingungen geht in nächste Instanz

Ein Verstoß eines Unterhaltungselektronikherstellers gegen die Linux-Lizenzbedingungen geht nun in zweiter Instanz vor das Kölner Oberlandesgericht – auch um künftig das Abmahnrisiko zu senken.

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Tux-Figuren

Tux-Figuren, Maskottchen des Open-Source-Betriebssystems Linux.

(Bild: dpa, Tobias Kleinschmidt)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Christoph Dernbach
  • dpa
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Die angedrohte Strafe ist happig: 250.000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise bis zu sechs Monate Haft drohen Mike Decker, Geschäftsführer der Firma Geniatech Europe aus Herzogenrath bei Aachen, sollte er noch einmal das freie Betriebssystem Linux verbreiten und dabei gegen die komplizierten Lizenzbedingungen verstoßen. Erstritten hat das Urteil des Landgerichtes Köln der in der Szene umstrittene Entwickler Patrick McHardy. Am kommenden Mittwoch wird sich das Oberlandesgericht Köln mit dem Fall beschäftigen.

Linux treibt vor allem Rechner an, die große Datenbanken und Web-Anwendungen steuern, allerdings steckt das freie Betriebssystem auch in unzähligen Geräte der Unterhaltungselektronik, darunter die Satelliten-Empfänger der Firma Geniatech. Decker räumt inzwischen freimütig ein, dass er beim Einhalten der Linux-Lizenz GPLv2 (GNU General Public License) zunächst geschlampt habe. So hatte Geniatech den Linux-Code benutzt und abgeändert, dabei aber versäumt, den neuen Quellcode offenzulegen, damit andere Menschen auch davon profitieren können.

Die Verstöße gegen die Linux-Lizenz hat Geniatech inzwischen längst beseitigt. Das bestätigt auch McHardy. Trotzdem treffen sich beide Parteien vor Gericht. Geniatech-Chef Decker will nach eigenen Worten verhindern, dass einzelne "Lizenz-Trolle" mit überzogenen Vertragsstrafen die kommerzielle Nutzung von Linux quasi unmöglich machen.

McHardy war eine Zeit lang ein wichtiger Kernel-Programmierer und hat die Entwicklung einer wichtigen Netzwerk-Komponente (Netfilter) vorangetrieben. "Viele Teile des Codes hatten damals eine deutlich geringere Qualität als heute, sodass ich viele Jahre Arbeitszeit investiert habe, den Code aufzuräumen, die Pflegbarkeit zu erhöhen, Fehler und Inkonsistenzen zu beheben", sagte McHardy in einem Interview mit der dpa. Da die Aufgabe "sehr nervenaufreibend" gewesen sei, habe er sich nach zehn Jahren Mitarbeit mehr und mehr in den Hintergrund zurückgezogen, um sich wieder verstärkt auf seine eigene Entwicklungstätigkeit zu konzentrieren.

Bei etlichen Linux-Aktivisten klingt die Geschichte anders: McHardy sei wegen seiner umstrittenen Abmahn-Aktivitäten im Sommer 2016 suspendiert worden. Mindestens vier Jahre lang habe er über 50 Lizenzverletzungen abgemahnt und zum Teil vor Gericht gebracht, was Zahlungen von mehreren Millionen Euro nach sich gezogen haben soll.

McHardy nennt den Vorwurf, er bereichere sich an einem Open-Source-Projekt, "relativ absurd". Das deutsche Recht kenne nicht wie das amerikanische immens hohe Schadensersatzsummen, zudem könne ein Miturheber ohnehin keinen Schadenersatz an sich fordern. Im Falle von Unterlassungsklagen wie im Fall Geniatech flössen Ordnungsgelder ausschließlich dem Staat zu. "Meine Forderungen belaufen sich im Normalfall auf Kostenersatz, das heißt die mir entstanden Kosten für Anschaffung und Untersuchung von Produkten sowie Anwaltskosten."

Der Software-Entwickler räumt allerdings ein, auch Vertragsstrafen gefordert zu haben – "wenn ein Unterlassungsvertrag bestand und sich der Verletzer als besonders hartnäckig darstellte und nicht gewillt war, seine Verletzungen zu beheben". Auch hier tendierten die Gerichte zu eher zurückhaltender Bemessung von Vertragsstrafen, meint McHardy.

Die Szene reagiert zwiespältig. Manche Aktivisten begrüßen es durchaus, dass jemand den Firmen auf die Finger haut, die gegen die Linux-Lizenz verstoßen. McHardy wird allerdings vorgehalten, aus den Verstößen persönlich Profit zu schlagen, anstatt das Geld der Gemeinschaft der Linux-Entwickler zukommen zu lassen.

Geniatech-Chef Decker weist darauf hin, wie kompliziert es sei, die Linux-Lizenz vollständig einzuhalten. So könne man in die Falle laufen, wenn bei der erforderlichen Veröffentlichung des Quellcodes und der Lizenzbestimmungen ein kleiner Formfehler passiere. An dem Linux-Projekt hätten über die Jahre hinweg rund 15.000 Programmierer mitgearbeitet. Das Risiko von teuren Abmahnungen sei unüberschaubar, wenn alle Entwickler rechtlich so behandelt würden, als seien sie der eigentliche Urheber von Linux. Dieser Status stehe aber alleine Linux-Erfinder Linus Torvalds zu. Deshalb könne der Linux Bearbeiter McHardy auch gar nicht klagen, lautet ein Argument.

McHardy hat der Firma nach eigenen Angaben einen außergerichtlichen Vergleich angeboten. Er habe aber nie eine Antwort erhalten. Geniatech-Chef Decker sagt, er wolle den Fall nun durchziehen. "Ich will Ruhe im Karton." (olb)