Umwelthilfe: Ultimatum wegen Diesel-Fahrverboten

Im Streit um Diesel-Fahrverbote hält die DUH an ihrem Ultimatum fest, hat die Frist aber verlängert. Wenn NRW-Ministerpräsident Laschet seine Aussagen zu den Fahrverboten nicht zurücknehme, werde die Umwelthilfe beim Verwaltungsgericht die Zwangsvollstreckung des Urteils zur Luftreinhaltung beantragen

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Jürgen Resch

(Bild: Steffen Holzmann / DUH)

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  • dpa

Die DUH macht Druck. Sie will Fahrverbote für Autos mit Dieselmotor erreichen.

(Bild: Steffen Holzmann / DUH)

Im Streit um Diesel-Fahrverbote hält die Deutsche Umwelthilfe an ihrem Ultimatum fest, hat die Frist aber um 26 Stunden verlängert. Wenn NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) seine Aussagen zu den Fahrverboten nicht bis Mittwoch 14.00 Uhr zurücknehme, werde die Umwelthilfe beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Zwangsvollstreckung des Urteils zur Luftreinhaltung beantragen. Das teilte der Anwalt der Umwelthilfe am Dienstag (13. März 2018) auf Anfrage mit.

Laschet hatte am Freitag erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig und habe diese Haltung der ihm weisungsgebundenen Bezirksregierung Düsseldorf erläutert. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, „gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen“.

Die Bezirksregierung wies am Dienstag darauf hin, dass sie zunächst das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abwarten und prüfen müsse. Die Umwelthilfe entgegnete, Laschet zufolge stehe das Ergebnis der Prüfung längst fest. Fahrverbote seien, so der Ministerpräsident, in „jedem Fall unverhältnismäßig“. Deswegen mache weiteres Abwarten für die Umwelthilfe keinen Sinn. (mfz)