Umwelthilfe will Fahrverbot in Düsseldorf erzwingen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will erneut vor Gericht ziehen. Sie werde die Zwangsvollstreckung des Leipziger Gerichtsurteils zur Luftreinhaltung in Düsseldorf beantragen, teilte die Umwelthilfe heute (14. März 2018) mit

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Von
  • dpa

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe.

(Bild: Maximilian Geiß / DUH)

Nach Ablauf ihres Ultimatums heute um 14 Uhr will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut vor Gericht ziehen. Sie werde die Zwangsvollstreckung des Leipziger Gerichtsurteils zur Luftreinhaltung in Düsseldorf beantragen, teilte die Umwelthilfe heute (14. März 2018) mit. Denn NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) weigere sich, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anzuerkennen.

Laschet hatte am Freitag erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig und habe das auch der ihm weisungsgebundenen Bezirksregierung Düsseldorf erläutert. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, „gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen“.

Das Bundesverwaltungsgericht hielt in seinem Urteil Diesel-Fahrverbote in den von der DUH beklagten Städten Düsseldorf und Stuttgart für grundsätzlich zulässig. Diese müssten aber verhältnismäßig sein. (fpi)