Teil-Niederlage und Teil-Sieg für WLAN-Aktivist McFadden im Streit über Störerhaftung

Pirat Tobias McFadden soll für eine Urheberrechtsverletzung geradestehen, die 2010 begangen wurde. Er wehrte sich dagegen und unterlag damit nun vor dem OLG München - das aber die Abschaffung der Störerhaftung für neuere Fälle bestätigte.

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Niederlage für WLAN-Aktivist McFadden im Streit über Störerhaftung

(Bild: heise online)

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Von
  • dpa

Betreiber von offenen und freien WLAN-Netzwerken müssen für mögliche Urheberrechtsverletzungen haften, wenn es um ältere Fälle vor der Änderung des Telemediengesetzes geht. Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München I (Az. 6 U 1741/17). Demnach musste der Piratenpolitiker und Netzaktivist Tobias McFadden zu Recht eine Abmahnung in Höhe von 506 Euro plus Zinsen an die Sony Music Entertainment Germany GmbH zahlen.

Das Urteil ist nicht auf Fälle übertragbar, die nach dem 12. Oktober 2017 passiert sind. An diesem Stichtag ist das neue Telemediengesetz in Kraft getreten, in dem die Störerhaftung abgeschafft und die Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots gefördert wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der nun behandelte Fall reicht bis ins Jahr 2010 zurück: Damals hatte Sony Music den Politiker abgemahnt, weil über das offene Funknetzwerk von McFaddens Büro illegal ein Song heruntergeladen wurde. Im Rahmen der Störerhaftung musste der Kleinunternehmer für die Urheberrechtsverletzung eines unbekannten Users geradestehen. McFadden fand das ungerecht und klagte seinerseits gegen Sony Music.

Zum Zeitpunkt der Abmahnung sei McFadden nach dem damals geltenden Recht ein "Störer" gewesen, erklärte eine OLG-Sprecherin. Die Richter erklärten deswegen die Abmahnung für rechtens.

Das OLG wies allerdings eine Klage auf Unterlassungsanspruch von Sony Music, der in die Zukunft gerichtet war, zurück. Mit der Änderung des Telemediengesetzes im Oktober 2017, mit der die Störerhaftung abgeschafft worden ist, hält das OLG den Anspruch für nicht mehr gegeben.

[Update 15.3.2018 16:04]:

Auch in einem weiteren Punkt konnte sich der Netzaktivist durchsetzen: Das OLG wies auch den Einwand von Sony Music, das Gesetz sei europarechtswidrig, zurück.

"Das ist ein Meilenstein für kleine Anbieter von offenen WLANs und Netzwerken in Bürgerhand!", sagte McFadden. Er kündigte an, keine Rechtsmittel das OLG-Urteil einlegen zu wollen, weil er sich in den für ihn wichtigen Punkten durchgesetzt habe. (anw)