Fahrverbote: DUH zieht Vollstreckungsantrag zurück

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ihren Antrag auf Zwangsvollstreckung des Diesel-Urteils zurückgezogen. Das sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am Donnerstag (15. März 2018) auf Anfrage und bestätigte damit eine Mitteilung der DUH

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  • dpa

Der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch (rechts) bei einer Prüfstands-Abgasmessung.

(Bild: Holzmann/DUH)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ihren Antrag auf Zwangsvollstreckung des Diesel-Urteils zurückgezogen. Das sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am Donnerstag (15. März 2018) auf Anfrage und bestätigte damit eine Mitteilung der DUH.

Als Reaktion auf Aussagen von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte die DUH die Zwangsvollstreckung beantragt. Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig.

Inzwischen habe das NRW-Umweltministerium erklärt, sich rechtskonform zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu verhalten. Außerdem habe die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher erklärt, keine entsprechende Weisung der Landesregierung erhalten zu haben.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Diesel-Fahrverbote in Ausnahmefällen erlaubt, aber gleichzeitig auf die Verhältnismäßigkeit möglicher Maßnahmen gepocht. Umstritten ist, ob sich daraus Fahrverbote für das stark belastete Düsseldorf ableiten lassen. (fpi)