Berliner Justizsenator hält De-Mail-Adressen der Gerichte geheim

Obwohl der elektronische Rechtsverkehr seit Jahresbeginn per De-Mail für jedermann offensteht, verweigert Berlins Justizsenator Auskünfte über die De-Mail-Adressen der Gerichte.

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Berliner Justizsenator hält De-Mail-Adressen der Gerichte geheim
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Von
  • Tim Gerber

Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) will der c't keine Auskunft zu den De-Mail-Adressen der Gerichte in der Hauptstadt erteilen. Eine schriftliche Frage des Computermagazins danach ließ sein Pressesprecher zunächst unbeantwortet. Auf Nachfrage unter Hinweis auf das Auskunftsrecht der Presse teilte ein Sprecher des Senators am Montag telefonisch mit, es solle nun "juristisch geprüft" werden, ob die c't einen Anspruch auf Auskunft zu den De-Mail-Adressen der Gerichte habe.

Berlins grüner Justizsenator Dirk Behrendt lässt juristisch prüfen, ob er Auskunft über die De-Mail-Adressen der Gerichte erteilen muss.

(Bild: arno)

Ein Ergebnis der juristischen Prüfung durch die Berliner Justiz wurde der c't-Redaktion bislang nicht mitgeteilt, dem Auskunftsanspruch aber auch nicht stattgegeben. Seit Jahresbeginn schreiben nahezu alle Verfahrensordnungen vor, dass Schriftsätze wirksam auch per De-Mail eingereicht werden können (siehe etwa § 130a Abs. 4 Satz 1 Zivilprozessordnung -- ZPO). Um dabei Fehler zu vermeiden, muss man einiges beachten. c't hat dazu eine praktische Anleitung veröffentlicht, wie De-Mail im Rechtsverkehr richtig genutzt wird.

Die benötigte De-Mail-Adresse findet man aber bislang nur bei ganz wenigen Gerichten auf deren Homepage, etwa beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Das oberste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs hatte kürzlich die Unwirksamkeit von Rechtsbehelfsbelehrungen ohne Hinweis zur De-Mail festgestellt.

In Berlin hat kein einziges Gericht seine De-Mail-Adresse veröffentlicht. Der Zugang sei dennoch möglich, da die De-Mail-Adressen im öffentlichen Verzeichnis zu finden seien, heißt es von der Senatsverwaltung. Recherchen der c't hatten jedoch ergeben, dass Gerichte aus verschiedenen Gründen nur äußerst schwer zu finden sind, über die das Magazin in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Eine Panne beim Anbieter United Internet (1&1, GMX, Web.de), die das Auffinden der Gerichte erheblich erschwerte, wurde aufgrund der c't-Recherchen bereits behoben. Unabhängig davon ist das Auffinden nach wie vor schwierig, weil die Datensätze der Gerichte unvollständig sind.

Das betrifft ganz besonders die Verwaltungsgerichte in der Bundeshauptstadt. So ist das Verwaltungsgericht Berlin nicht wie andere Gerichte mit dieser vollständigen Bezeichnung als Namen eingetragen, sondern mit der Abkürzung "BE" für Berlin als "Verwaltungsgericht BE". Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, so sein offizieller Name, steht mit der Abkürzung BB-BE im Verzeichnis. Die beiden Gerichte weichen damit vom allgemeinen Schema der Eintragungen ab, in denen die Gerichtsbezeichnung stets ausgeschrieben wird. Aufgrund der nicht sonderlich cleveren Suchfunktionen der De-Mail-Anbieter können derart unvollständige Einträge zur Unauffindbarkeit eines Gerichts führen -- unter Umständen mit erheblichen Rechtsfolgen.

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(tig)