Upload-Filter fürs Netz: Aufregung im EU-Parlament um Maßnahmen gegen illegale Inhalte

Die Upload-Filter sind nach zähem Ringen im Europäischen Parlament vom Tisch. Der vom zuständigen Berichterstatter Axel Voss (CDU) vorgelegte Kompromisstext sieht sie zwar noch vor, doch dabei soll es sich um einen redaktionellen Fehler handeln.

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Aufregung um Upload-Filter im EU-Parlament

(Bild: EU-Kommission)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti
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Axel Voss (CDU) sorgte dieser Tage im Justizauschuss des Europaparlaments für Aufregung. In dem Verfahren um einen Kommissionsvorschlag "für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten" legte er als zuständiger Berichterstatter in dem Ausschuss einen Kompromissvorschlag vor, der umgehend auf Kritik stieß.

Die EU-Kommission drängt darauf, dass Online-Plattformen Upload-Filter installieren, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern. Voss' Kompromisstext verlangt von den Online-Portalen "angemessene technische Maßnahmen" zu ergreifen. Damit sind die von der EU-Kommission geforderten Filter weiterhin im Rennen, obwohl sich bereits mehrere Ausschüsse des Parlaments gegen sie ausgesprochen hatten.

In einer Sitzung mit den Schattenberichterstattern bezeichnete Voss es am Donnerstag als redaktionellen Fehler, dass im Kompromisstext noch immer von "technischen Maßnahmen" die Rede ist. Gegenüber heise online betonte er, dass die Natur der Maßnahmen nicht festgelegt werden soll: "Die Unternehmen sollen selbst entscheiden können, ob sie beispielsweise technische oder organisatorische Maßnahmen ergreifen sollen."

Julia Reda, EU-Abgeordnete der Piratenpartei kritisiert, dass in dem vorgelegten Kompromiss keine inhaltlichen Fortschritte zu erkennen seien, da er nur wenige Ausnahmen für die betroffenen Online-Plattformen vorsieht. So ist zwar eine Ausnahme für Online-Enzyklopädien wie Wikipedia vorgesehen sowie für Repositorien für Bildungs- und Forschungsmaterialien, doch auch Wikimedia-Manager John Weitzmann sieht hier ein Problem: "Nicht einmal die Wikipedia würde verschont, weil deren Medienarchiv Wikimedia Commons in jedem Falle miterfasst wäre."

Gegenüber heise online erklärte Voss, dass das Regelungsziel darin bestehe, nur die Plattformen zu verpflichten, die "zuhauf mit urheberrechtlich geschützten Werken arbeiten und damit auch ihr Geld verdienen". Man wolle nicht die Wikipedia mit Wikimedia erwischen. Weitzmann ist hingegen davon überzeugt, dass Wikimedia Commons "mit Sicherheit nicht unter die Ausnahme" in Artikel 2 fällt, da es wegen der "öffentlichen Wiedergabe" in Artikel 13, Abs 1a voll haftbar wäre. Er sieht davon nicht allein die Wikipedia betroffen: "So etwas zerstört netzweit die austarierten E-Commerce-Regeln."

Für Aufregung sorgten aber zunächst die Metadaten des Word-Dokuments, das den Kompromisstext enthielt: Als "Autor" wird eine Kommissionsmitarbeiterin angeführt. Weitzmann, der den Bereich "Politik & Recht" bei Wikimedia Deutschland leitet, forderte Voss auf "jetzt für Aufklärung zu sorgen, seine Befassung mit Artikel 13 ruhen zu lassen und dem Plenum des Europaparlaments gemeinsam mit dem IMCO-Ausschuss einzig dessen Fassung des Artikels vorzuschlagen."

Die Metadaten zeigen laut Reda, zuständige Schattenberichterstatterin für Grüne/Piraten, ein weiteres Problem auf: So habe dieselbe Kommissionsmitarbeiterhin später als Mitarbeiterin des Europäischen Rats im Ratsentwurf an demselben Artikel gearbeitet. Sie sieht darin einen "veritablen Tri-Monolog". Voss erklärte gegenüber heise online, er habe im Januar die Kommission gebeten, Artikel 13 für ihn zu kommentieren. "An dem Dokument, das wir erhalten haben, haben wir dann selbst weitergearbeitet." Deshalb enthalte schon der erste Vorschlag die Metadaten der Kommission. Über die Mitarbeit der früheren Kommissionsmitarbeiterin im Rat sei ihm nichts bekannt, sagte Voss.

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(anw)