US-Behörden kontra Kryptowährungen

Die amerikanische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission will sich sogenannte Initial Coin Offerings künftig ganz genau ansehen. Start-ups suchen nach Lösungen, um den Hype aufrechtzuerhalten.

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Von
  • Mike Orcutt
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Die Tage des "Wilden Westens" in der Kryptowährungsbranche scheinen gezählt zu sein. Das jedenfalls scheint aus einer Warnbotschaft hervorzugehen, die die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) mit Sitz in Washington Anfang März publizierte. Die für amerikanische Börsenplätze und den Handel zuständige Behörde kündigte an, bei Initial Coin Offerings (ICOs) künftig ganz genau hinzusehen.

Was als nächster Schritt kommt, hängt stark davon ab, wie die Regulierungsbehörden die verschiedenen Arten von Krypto-Tokens kategorisieren werden. Einige Start-ups wollen so lange nicht warten und nutzen existierende Crowdfunding-Regeln in den Vereinigten Staaten, um die Kategorie des ICO neu zu erfinden – bei gleichzeitiger Umgehung bestehender Finanzregularien.

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Seit Anfang 2017 haben ICOs Unternehmen einer Schätzung zufolge rund 10 Milliarden US-Dollar in die Kassen gespült. Bei einem Initial Coin Offering wird eine neue (oder auf bestehenden Blockchains aufsetzende) Kryptowährung in Form sogenannter Tokens digital erschaffen und dann an Investoren verkauft. Viele der Firmen, die dies taten, behaupteten, sie verkauften kein Wertpapier und kein traditionelles Investment wie eine Aktie oder eine Anleihe. Stattdessen handele es sich vielmehr um eine Art Wertmarke, mit der man Zugriff auf Blockchain-basierte Produkte und Dienstleistungen erhält. Auf Investorenseite wird das allerdings selten so gesehen. Typischerweise wetten diese darauf, dass der Wert der Token steigen wird und sie dann beim Verkauf über Online-Handelsplattformen davon profitieren können.

Das Problem ist nun, dass zwar keiner der ICOs bislang bei der SEC eine offizielle Registrierung erhalten hat, diese aber gleichzeitig "alle zentralen Eigenschaften von Wertpapieren" haben, wie die SEC das selbst einschätzt. Das sagte auch der Chef der Behörde, Jay Clayton, im Februar gegenüber dem Bankausschuss des US-Senats. Beispielsweise würden viele ICOs mit der Aussage vermarktet, sie hätten das Potenzial, Gewinne für Investoren zu generieren, die "auf den Anstrengungen anderer" basierten. Zudem werde damit geworben, dass sich Tokens später mit Profit auf sekundären Handelsplattformen verkaufen ließen. In dem SEC-Warnschreiben von Anfang März heißt es nun, Plattformen, die den Handel und andere Dienstleistungen im Bereich von ICO-Tokens ohne Genehmigung der SEC anböten, verstießen gegen amerikanisches Recht. Die aktuelle ICO-Welle gilt seither für manche Beobachter als "mausetot".

Der Markt muss sich nun schnell anpassen, um das "neue Paradigma" der ICO-Regulierung anzunehmen. Aaron Kaplan, Wertpapierjurist und Chief Operating Officer bei Prometheum, meint, seine Firma entwickle daher nun eine zur Haltung der SEC "vollständig kompatible" Plattform, über die sogenannte Tokenized Securities, also Wertpapiere in Form von Tokens, ausgegeben und gehandelt werden können. Um die Regularien einzuhalten, muss sich die Plattform von der SEC als "alternatives Handelssystem" (Alternative Trading System, ATS) zertifizieren lassen.

Kryptowährungen im Überblick (13 Bilder)

Bitcoin

Der Bitcoin ist die bekannteste Kryptowährung; für sie wurde die Blockchain erfunden. Bitcoins nutzen ein Peer-to-Peer-Netzwerk, um ohne Banken oder Behörden auszukommen. Sämtliche Transaktionen und Ausgaben der Bitcoins werden über eine dezentrale Datenbank verwaltet, der Blockchain. Bitcoins sind Open-Source und öffentlich – jeder kann also Teil des Netzwerks werden.

Prometheum ist nicht die einzige Firma mit diesem Ziel. tZero, eine Tochter des E-Commerce-Anbieters Overstock.com, arbeitet ebenfalls an einem ATS, das zugelassene Tokens handeln kann. Und auch Templum verfolgt ein eigenes Handelssystem. Eine weitere Firma, Harbor, hat wiederum eine neue Art von Token entwickelt, die automatisch eine Reihe von Compliance-Überprüfungen durchführt, bevor sie sich handeln lässt. Andere Start-ups verfolgen ähnliche Ideen.

Traditionell war es bei privaten Wertpapiere stets schwierig, sie auf Sekundärmarktplätzen zu handeln. Sie gelten als deutlich weniger liquide als andere Anlageklassen wie Aktien. Stephen McKeon, Finanzprofessor an der Business School der University of Oregon, dient Harbor als Berater. Er meint, dass Blockchains dafür sorgen könnten, solche Produkte handelbarer zu machen – etwa auch noch nicht an der Börse gelistete Anteile von Start-ups oder Immobilienfonds. Das würde diese Art der Geldbeschaffung deutlich populärer machen.

Die genannten Firmen setzen allesamt auf ein Crowdfunding-Gesetz, das noch zu Zeiten von US-Präsident Barack Obama verabschiedet wurde: Den "Jumpstart Our Business Startup Act" von 2012. Damit wurde der Verkauf ungelisteter Anteile von Start-ups mittels Internet-basiertem Crowdfunding signifikant erleichtert.

Das Gesetz sei "perfekt geeignet" für das Einwerben von kryptowährungsbasierten Geldern, glaubt Howard Marks, Chef von StartEngine. Die Firma hilft Jungunternehmern, Investments über die Crowd an Land zu ziehen. Es existiere bereits eine "großartige Regulierung", es braucht also keine neue. "Es ist einfach, es ist billig und es funktioniert."

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