Ab 2020 vorgeschrieben: elektronische Rechnungen an Behörden

Schon bald müssen Auftragnehmer einer Behörde die meisten ihrer Rechnungen in elektronischer Form ausstellen. Jedoch gibt es mit XRechnung und ZUGFeRD konkurrierende Standards.

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Ab 2020 vorgeschrieben: elektronische Rechnungen an Behörden
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Ab dem 27.11.2020 müssen Auftragnehmer von Behörden ihre Rechnungen über 1000 Euro oder mehr elektronisch ausstellen. Die EU verspricht sich von der Umstellung Einsparungen von 6,5 Milliarden Euro. Wie Jochen Stärk in der aktuellen iX 4/2018 schreibt, konkurrieren mehrere Standards miteinander, die unterschiedliche Ansätze gewählt haben: XRechnung und ZUGFeRD 1.0 oder 2.0.

Letztere kombinieren ein herkömmliches PDF mit XML-Daten. Diese hybriden Rechnungen kann der Empfänger wie gehabt manuell lesen, drucken und archivieren, gleichzeitig kann das Online-Banking-Programm erkennen, bei welchen Informationen es sich zum Beispiel um die IBAN oder das Fälligkeitsdatum handelt. Bei XRechnung handelt es sich hingegen um ein reines XML-Format.

Auch die technische Basis unterscheidet sich: Alle drei Standards beherrschen UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII), die Universal Business Language (UBL) jedoch ausschließlich XRechnung. Die zugehörige EU-Richtlinie 2014/55/EU schreibt allerdings nicht vor, welches der beiden Formate Auftragnehmer verwenden müssen und so erlaubt das Europäische Komitee für Normung im zugehörigen EN 16931 beide.

Für Unternehmen, die häufig mit Behörden zusammenarbeiten, bedeutet das, dass sie bis Ende 2020 passende elektronische Rechnungen erstellen und prüfen müssen können. Jedoch lohnt sich auch für den B2B-Bereich ein Blick in den Artikel, denn wenigstens das hybride ZUGFeRD setzt auf Empfängerseite wenig voraus. Wie Nutzer bei der Umstellung vorgehen können und welche Programme es für die Standards gibt, finden Interessierte im kostenlosen Artikel.

Siehe dazu auch:

  • Standards: Bald verpflichtend: die elektronische Rechnung, iX 4/2018, S. 100.

(fo)