Digitale Gesellschaft: Mit Daten zum neuen Reichtum?

Auf dem 71. netzpolitischen Abend der Digitalen Gesellschaft wurde in Berlin das Konzept des Datenreichtums von Kritikern unter die Lupe genommen.

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Mit Daten zum neuen Reichtum?

(Bild: Pixabay / CC0)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Facebook, Google & Co. sind Milliarden von Euro schwer, weil sie Daten sammeln und diese Sammlungen verkaufen können. Also sind die Daten der Nutzer wertvoll. Wie sieht es aus mit dem Datenreichtum, den die neue Bundesregierung erschließen will? "Die Frage, ob und wie ein Eigentum an Daten ausgestaltet sein kann, müssen wir zügig angehen", heißt es im Koalitionsvertrag. Auf dem 71. netzpolitischen Abend der Digitalen Gesellschaft wurde der neue Reichtum kritisch analysiert.

Der digitale Datenreichtum ist in aller Munde, nur die Zivilgesellschaft ist ruhig und interessiert sich wenig für das Konzept, beklagte sich Benjamin Bergemann zu Beginn der Berliner Veranstaltung im Hackerclub c-Base. Während Schriften von Befürwortern des Datenreichtums wie "Das Digital" eine "progressive Daten-Sharing-Pflicht" für Facebook und Google gegenüber kleinen Unternehmen und Newcomern einfordern, müsse die Zivilgesellschaft neue Leitbilder entwickeln, was Datenreichtum für den Einzelnen bedeuten kann.

Bergemann wünschte sich gemeinwohlfördernde Gegenvisionen. Walter Palmetshofer von der Open Knowledge Foundation Deutschland (OKFDE) stellte mit dem aus Finnland stammenden Ansatz von MyData das Konzept eines Datentreuhänders vor, der den kontrollierten Verkauf bestimmter Nutzerdaten übernimmt. Palmetshofer verwies auf eine ältere OKFD-Studie zum Wert persönlicher Daten, deren Erkenntnisse in ein Gutachten zur digitalen Souveränität und in eine Studie zur Eigentumsordnung von Mobilitätsdaten wanderten. Summa summarum kommen diese Publikationen zum Fazit, dass der Gesamtwert personenbezogener Daten bei 400 Euro pro Person liegen könnte.

Nach Palmetshofer gibt es jedoch keinen Datenreichtum per se, sondern nur einen bestimmten Wert von Daten in der Data Value Chain, etwa von Kontaktdaten einer Person, für die bis zu 15 Euro gezahlt werden oder der Bezahlung der Teilnahme an einer datenintensiven Studie, für die 30 Euro fällig sind. Andere Formen seien denkbar, wenn etwa Autoversicherungen Preisnachlässe gewähren, weil sie das angepasste Fahrverhalten über die gesammelten Daten auswerten können. Auch die Vitality-Tarife der Generali gehörten in diese Kategorie des abgeleiteten Dateneigentums.

Nicola Jentzsch, Projektleiterin "Datenökonomie" bei der Stiftung neue Verantwortung, hält das Konzept des Datenreichtums für keine gute Idee, sondern eher für eine Milchmädchenrechnung. In ihrem Vortrag machte sie klar, dass es bei Daten immer den Unterschied zu beachten gilt, ob Daten Materialgüter sind oder zum öffentlichen Gut gehören und damit soziale Beziehungen abbilden. Für Jentzsch stellt sich der Sachverhalt nicht als Geldeinnahme für Daten dar. Vielmehr würden Verbraucher Daten austauschen, um bestimmte Vorteile zu erlangen. Insgesamt werde so die Erosion der Privatsphäre vorangetrieben, durch die derjenige sozial stigmatisiert wird, der seine Daten nicht weitergibt.

Der Jurist Jan Schallaböck befasste sich rechtsdogmatisch mit Artikel 14 des Grundgesetzes, der ziemlich abstrakt konstatiert, dass "Inhalt und Schranken" des Eigentums durch die Gesetze bestimmt werden, nur um im zweiten Absatz noch auszuführen, dass das Wohl der Allgemeinheit beim Eigentum zu beachten ist. Aus diesen Grundsätzen könne beim Dateneigentum herausgearbeitet werden, dass der Gemeinwohlbezug im Datenschutz der persönlichen Daten liegt. Funktional müsse gefragt werden, wie Zweckbindung, Datensparsamkeit und "Fair Use" von Daten aussehen könnten."Meine Daten gehören mir, immer noch".

In der abschließenden Podiumsdiskussion mit den Referenten wurde gefragt, wie der Personenbezug für ein Dateneigentum definiert werden kann, wenn etwa Kfz-Hersteller das Eigentumsrecht an Fahrdaten für sich reklamieren. Im Zuge der technischen Entwicklung (ab in die Cloud) würden separate Datensilos so aufgelöst werden, dass technische Schutzmaßnahmen wie beispielsweise die Pseudonymisierung von Daten nichts nutzen würden, wenn es um den Schutz des Dateneigentums geht. Insgesamt machte die Veranstaltung deutlich, dass die Diskussion noch ganz am Anfang steht. Zudem wurden Befürworter des Konzepts vom Dateneigentum schmerzlich vermisst. Von ihnen wollte keiner in die c-Base kommen. (olb)