Wettbewerbsrecht: Online-Händler verlangen besseren Schutz vor Abmahnunwesen

Der Händlerbund unterstützt eine Bundestagspetition, mit der eine Reform des Abmahnwesens lanciert werden soll. Die Antragstellerin beklagt, dass Forderungen nach Unterlassungserklärungen verstärkt als Einkommensquelle missbraucht würden.

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Wettbewerbsrecht: Online-Händler verlangen besseren Schutz vor Abmahnunwesen

(Bild: dpa, Silas Stein)

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Vor allem kleine und mittlere E-Commerce-Anbieter beklagen einen zunehmenden Missbrauch von Abmahnungen und sehen die Politik am Zug. "Abmahnungen sind grundsätzlich ein sinnvolles Instrument außergerichtlicher Streitbeilegung für Verbraucher und Unternehmen", schreibt eine Online-Händlerin in einer Petition an den Bundestag, die sich seit voriger Woche in der einmonatigen Mitzeichnungsfrist befindet und mittlerweile von knapp 6000 Personen unterstützt wird. "Dieses Instrument wird jedoch in zunehmendem Maße von Abmahnvereinen und spezialisierten Rechtsanwälten als Einkommensquelle missbraucht, um unter dem Deckmantel wettbewerbsrechtlicher Rechtsverletzungen Abmahngebühren und hohe Vertragsstrafen einzufordern."

Unternehmen würden "zu Hunderten wegen oft geringfügiger Formfehler auf ihren Websites oder in ihren Online-Shops abgemahnt", beklagt die Kleinunternehmerin. Viele der Betroffenen aus dem Mittelstand könnten die finanziellen und personellen Ressourcen für einen Rechtsstreit häufig nicht aufbringen und sähen sich daher dazu genötigt, Unterlassungserklärungen abzugeben und die Rechtsanwaltskosten des Gegners zu zahlen. Aufgrund der Vielzahl der einzuhaltenden Formvorschriften und Informationspflichten sei die Wiederholungsgefahr "auch bei ernsthaftem Bemühen um Rechtskonformität groß". Für die Abmahner stelle dies "ein Millionengeschäft", für die betroffenen Firmen "kann dies den Ruin bedeuten".

Der Händlerbund als Netzwerk von mehreren tausend Online-Händlern unterstützt das Begehr. Er verweist auf eine eigene Umfrage, wonach im vorigen Jahr 28 Prozent aller Online-Shops mindestens einmal abgemahnt worden seien, während dieses Schicksal 2015 jeden fünften getroffen habe. Es sei gang und gebe in diesem Sektor, "auch aufgrund lapidarer rechtlicher Verstöße abzumahnen". Die Süddeutsche Zeitung verweist etwa auf einen Fall, indem das Angebot eines "japanischen" Messers beanstandet worden sei, weil dieses nicht aus Japan stamme, sondern nur ähnlich aussehe.

Der Händlerbund hält daher eine umfassende Reform des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für nötig, da bisher "für Online-Händler sehr bedeutsame Fragen wie die Streichung des 'fliegenden Gerichtsstandes' oder ein gesetzliches Verbot rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen im Gesetz nicht berücksichtigt" worden seien. Die Politik müsse klarere Regeln aufstellen, wer wen warum abmahnen dürfe. Zudem sollten finanzielle Anreize reduziert werden, die das Abmahnwesen derzeit als Geschäftsmodell interessant machten, sowie bessere Verteidigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Voriges Jahr hatten sich bereits zehn große Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bundesverband E-Commerce oder der IT-Branchenverband Bitkom für eine Novelle eingesetzt. (anw)