Beschwerde gegen YouTube wegen Verletzung des Kinderschutzes in den USA

Verbraucherschützer haben bei der US-Handelsaufsicht Beschwerde gegen den YouTube-Mutterkonzern Google eingereicht. Der Videodienst biete Inhalte für Kinder an und sammle Nutzerdaten ohne Zustimmung der Eltern, was gegen das Kinderschutzgesetz verstoße.

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YouTube

(Bild: dpa, Britta Pedersen)

Lesezeit: 3 Min.
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Wegen Verstößen gegen das US-amerikanische Internet-Kinderschutzgesetz durch die Video-Plattform YouTube hat eine Gruppe von Kinderschutz- und Verbraucherschutzorganisationen bei der US-Handelsaufsicht FTC eine Beschwerde gegen den YouTube-Mutterkonzern Google eingereicht. Die FTC soll Google auferlegen, bei den Video- und Werbeinhalten sowie beim Sammeln von Nutzerdaten die geltenden Gesetze einzuhalten, und gegebenenfalls soll sie Strafen wegen Missachtung verhängen.

Eingereicht haben die Beschwerde mehr als zwanzig Organisationen und Anwälte, darunter das Center for Digital Democracy (CDD), das in einem Beitrag zu dem Vorgang Stellung nimmt, und die Campaign for a Commercial-Free Childhood, die das eingereichte Dokument auf ihrer Website veröffentlicht hat.

Der Vorwurf gegen Google lautet, dass zwar in den YouTube-Benutzungsrichtlinien das Mindestalter für die Videoplattform mit 13 Jahren angegeben ist, der Konzern jedoch wissentlich Inhalte und Werbung für jüngere Menschen – und ausdrücklich auch für Kinder – anbiete sowie Daten von Benutzern im Kindesalter sammle, verwerte und daraus Profit erwirtschafte. Diese Praxis verletze das im Jahr 2000 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA).

Die Passage über das Mindestalter von 13 Jahren findet sich in den englischsprachigen Terms of Service, jedoch nicht in den deutschen Benutzerrichtlinien.

Nach Angaben des CDD nutzen 80 Prozent der US-amerikanischen Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren YouTube. Inhalte und Werbung seien teils speziell auf diese Zielgruppe zugeschnitten und Google erwirtschafte damit erhebliche Gewinne, weshalb der Umfang möglicher Strafzahlungen durch die FTC in die Milliarden gehen könne.

Außerdem sammle Google Nutzerdaten wie den Ort, eindeutige Gerätekennungen und Mobiltelefonnummern und erkenne so Benutzer später auch auf anderen Websites und anderen Geräten wieder. Google erhebe diese Daten ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten, wie es COPPA allen Seitenbetreibern vorschreibe, die Inhalte für Kinder anbieten oder wissen, dass Kinder ihre Angebote nutzen.

YouTube setzt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigung in den Nutzerforen auf freiwillige Helfer, die jedoch mit der Masse der anfallenden Beschwerden überfordert sind. In Deutschland sieht zudem die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien akuten Handlungsbedarf bei der Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes im Internet.

Selbst das Herausfiltern eindeutig strafbarer Inhalte bereitet YouTube Probleme, der Konzern will hier die Zahl der Helfer erhöhen. Nachdem Ende vergangenen Jahres bekannt wurde, dass die Belästigung von Kindern durch pädophile Benutzer von YouTube nur unzureichend unterbunden wird, hatten sich Werbekunden von der Plattform zurückgezogen.

2017 hatten Eltern in den USA ebenfalls wegen Verletzung von COPPA Klage gegen Disney und andere Spielehersteller eingereicht, weil Spiele -Apps für Smartphones ohne Zustimmung der Eltern Daten an Disney-Server geschickt haben sollen. Kürzlich war Facebook in die Kritik geraten, weil sein Dienst "Messenger Kids" Kinder zur Nutzung sozialer Medien ermutige, obwohl diese noch kein Verständnis von Privatsphäre und der Tragweite öffentlicher Postings hätten.

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(tiw)