Oberverwaltungsgericht: Hamburger Handelskammer muss Daten nicht offenlegen

Auch bei der nächsthöheren Instanz scheitert der Chaos Computer Club mit seiner Klage, dass die Hamburgische Handelskammer ihre Daten nach Transparenzgesetz freigeben soll.

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Oberverwaltungsgericht: Hamburger Handelskammer muss Daten nicht offenlegen

Im September 2014 hatte die Hansestadt Hamburg ihr Transparenzportal gestartet.

(Bild: dpa)

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  • dpa

Die Handelskammer Hamburg muss nach einem Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts nicht von Gesetz wegen ihre Daten und Dokumente im Internet veröffentlichen. Damit werde das vorausgegangene Urteil des Verwaltungsgerichts der Hansestadt bestätigt, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung. Nach dem Hamburger Transparenzgesetz ist die Verwaltung dazu verpflichtet, die Bürger von sich aus unaufgefordert zu informieren. So können Bürger im Internet etwa nachlesen, was die Vorstände öffentlicher Unternehmen verdienen.

Eine Klage des Chaos Computer Clubs, der fordert, dass sich die Kammer dem Informationsregister nach dem Transparenzgesetz anschließen müsse, hatte das Verwaltungsgericht Hamburg im September 2017 abgewiesen. Die Berufungszulassung wurde vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Gegen die Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.

Die Auslegung der Vorschriften des Transparenzgesetzes ergebe, dass eine antragsunabhängige Veröffentlichungspflicht für Einrichtungen der sogenannten mittelbaren Staatsverwaltung nicht bestehe. Die Handelskammer sei auch eine solche Institution. Für diese Einrichtungen gelte lediglich die antragsabhängige Auskunftspflicht. Die Handelskammer hatte bereits im Sommer vergangenen Jahres beschlossen, sich "auf freiwilliger Basis" am Transparenzportal zu beteiligen und stellt von sich aus Informationen in das Informationsregister ein. (axk)