Rechtlicher Rahmen fürs Modell- und Drohnenfliegen

Die sogenannte "Drohnen-Verordnung" gilt in Deutschland seit dem 7. April 2017, für einige Bestimmungen gab es noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2017. Im Prinzip ist die Verordnung nicht schwer zu verstehen – kompliziert kann es allerdings konkret vor Ort werden.

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Der Webdienst Map2Fly zeigt, wo Modellfliegen unkritisch ist und wo man Einschränkungen und Verbote zu beachten hat.

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Peter König

Seit dem 1. Oktober 2017 gilt in Deutschland ein generelles Betriebsverbot für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme in Flughöhen über 100 Metern über Grund. Aber keine Regel ohne Ausnahme. So gilt die 100-Meter-Grenze etwa nicht für Gelände, für die eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, was typischerweise bei offiziellen Modellflugplätzen der Fall ist. Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn das Modell oder Luftfahrzeug kein Multicopter ist und die steuernde Person Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist oder über einen anderen hinreichenden Kenntnisnachweis verfügt. Außerdem kann man stets eine behördliche Ausnahmeerlaubnis bei den Landesluftfahrtbehörden beantragen.

Doch die faktische Höhenbegrenzung ist nicht die einzige zu beachtende Vorschrift. Den vielleicht kompaktesten Überblick zum aktuellen rechtlichen Rahmen, in dem sich Modellpiloten bewegen (ganz gleich, ob ihr Fluggerät ein Multicopter oder ein Raketenmodell ist, ob es eine Kamera für Live-Videos an Bord hat oder nicht), gibt der Flyer zur neuen Drohnenverordnung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur [PDF]. Ausführlicher als das Faltblatt und in Textform legt der Online-Artikel Klare Regeln für Betrieb von Drohnen des die Sachlage dar. Anhänger von Flussdiagrammen finden bei der Deutschen Flugsicherung online auch noch einen Entscheidungsbaum.

Wer lieber etwas lebendigere Texte liest und noch weitere Fragen jenseits der Gesetze hat, findet in einem Online-Artikel der Kollegen von c't die wichtigsten Fakten vor dem ersten Drohnen-Flug zusammengefasst – dort werden etwa auch die Versicherungspflicht, die Bildrechte bei Drohnenaufnahmen und sogar die Promillegrenze für Piloten behandelt.

Plant man seinen nächsten Flug, gibt es einige Helferlein, so etwa die Gratis-Apps DMFV Pilot vom Deutschen Modellflieger-Verband oder DFS-DrohnenApp der Deutschen Flugsicherung, den in der Basis-Version ebenfalls kostenlosen Webdienst Map2Fly oder auch die eingebauten Karten und Warnsysteme vieler fertig käuflicher Copter. Allerdings nimmt das alles dem Modell- oder Drohnenpiloten nicht ab, die gelieferten Informationen richtig zu interpretieren.

Denn (abgesehen von der DFS-App) ist selten von einem expliziten "Flugverbot" die Rede, selbst wenn faktisch eines besteht – mit den passenden Genehmigungen und unter Aufsicht der Flugsicherung darf man seine Drohne ja theoretisch sogar mitten auf einem Verkehrsflughafen in die Luft schicken (auch wenn es beliebig kompliziert bis unmöglich sein mag, das einzufädeln). Deshalb erspart einem weder Online-Karte noch Smartphone-App oder GPS-Bord-Automatik, sich intensiv mit der Rechtslage und den konkreten Gegebenbeiten vor Ort zu beschäftigen. Und im Zweifelsfall gilt: Lieber auf einen Flug verzichten, bevor man den Luftverkehr oder sonstwie seine Umwelt gefährdet.

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