Geldwäsche: EU-Parlament beschließt schärfere Regeln für Kryptowährungen und Vorratsspeicherung von Finanzdaten

Die Abgeordneten haben eine neue Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet, mit der Bitcoin & Co. aus der "Anonymität" geholt werden sollen. Finanzinstitute müssen Transaktionen jahrelang aufbewahren.

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Geldwäsche: EU-Parlament beschließt schärfere Regeln für Kryptowährungen und Vorratsspeicherung von Finanzdaten

(Bild: EU-Parlament / Christian Creutz)

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Mit 574 zu 13 Stimmen bei 60 Enthaltungen hat das EU-Parlament am Donnerstag die fünfte Reform der Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen. Damit werden künftig auch die Betreiber von Wechselstuben für virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple sowie die Anbieter elektronischer Geldbörsen erfasst und deutlich strenger reguliert: Sie müssen ihre Kunden im Rahmen der "üblichen Sorgfaltspflichten" für Finanzhäuser kontrollieren.

Umtausch-Plattformen für Kryptowährungen sollen laut dem Entwurf die Identität der Nutzer sowie deren Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank speichern. Sie müssen es ermöglichen, dass Details über den Einsatz der Zahlungssysteme durch Selbstangaben der Nutzer aufgezeichnet werden können. So soll die angebliche Anonymität virtueller Währungen und das damit verbundene "Missbrauchspotenzial für kriminelle Zwecke" aufgehoben werden. Zahlungen mit Bitcoin und die beteiligten Transaktionspartner lassen sich aber bereits prinzipiell mit etwas Aufwand nachverfolgen.

Finanzinstitute müssen generell etwa Belege zu sämtlichen Transaktionen fünf bis maximal zehn Jahre "nach Beendigung der Geschäftsbeziehung" aufbewahren. Da vor allem Bankkonten oft jahrzehntelang geführt werden, kann sich eine im Einzelfall nicht vorhersehbare Archivfrist ergeben. Im Idealfall sollen alle betroffenen Einrichtungen zudem ihre Kunden identifizieren und die Daten genausolang vorhalten wie die Transaktionsbelege.

Auf Abruf müssen die Verpflichteten ihre gesammelten Nutzerinformationen einer zentralen Analysestelle in Form der "Financial Intelligence Unit" (FIU) bereitstellen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie bleibt dabei recht vage. So gelten etwa auch alle Straftaten, die mit einer Höchststrafe von über einem Jahr belegt sind, bereits als Vortaten zur Geldwäsche. Erfasst werden können so selbst einfache Delikte wie üble Nachrede.

Anonyme Zahlungen über Prepaid-Karten will das EU-Parlament einschränken. Den bisherigen europäischen Schwellenbetrag von 250 Euro, für den keine Identitätsangabe nötig war, haben sie auf 150 Euro gesenkt. In Deutschland liegt das Limit schon bei 100 Euro. Dazu kommen auch bei Guthabenkarten strengere Auflagen zur Überprüfung von Kunden. Das reicht den Parlamentariern aber noch nicht: Sie haben sich jüngst dafür ausgesprochen, dass nur noch Geld von "identifizierbaren persönlichen" Konten auf solche Debit-Karten eingezahlt werden darf.

Die Rechtswissenschaftlerin Carolin Kaiser hatte den im Dezember zwischen Abgeordneten und Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten ausgehandelten Kompromiss scharf kritisiert, da damit eine unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung einhergehe, umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten und so die Privatsphäre "praktisch wegfällt". Der Zahlungsverkehr drohe "fast vollständig überwacht" zu werden. Der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hatte im Gesetzgebungsverfahren ebenfalls Einwände erhoben, da das Zweckprinzip nicht beachtet werde.

Die aktualisierte Richtlinie kann mit dem Beschluss nun drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Nur für einige der Bestimmungen gelten längere Übergangsfristen. (anw)