Österreichisches Parlament beschließt Bundestrojaner und Ende anonymer Handykarten

Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ hat der österreichische Nationalrat ein "Sicherheitspaket" beschlossen, das eine Überwachung von WhatsApp & Co. mit Trojanern sowie eine Speicherung von Kommunikationsdaten für bis zu 12 Monaten erlaubt.

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Spähprogramm

(Bild: dpa, Karl-Josef Hildenbrand)

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Die neue schwarz-blaue Koalition in Österreich drückt beim Ausbau der Befugnisse der Polizei aufs Tempo. Nur zwei Monate, nachdem die rechtskonservative Regierung von ÖVP und FPÖ ein "Sicherheitspaket" auf den Weg gebracht hatte, verabschiedete das Parlament der Alpenrepublik am Freitag bereits die Vorlage ohne große Änderungen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen. Umstrittenster Punkt war die neue Kompetenz für Sicherheitsbehörden, mithilfe des sogenannten Bundestrojaners verschlüsselte Messenger-Kommunikation etwa über WhatsApp, Signal oder Skype sowie andere kryptografisch abgesicherte Nachrichten direkt an der Quelle abgreifen und abhören zu dürfen. Die Opposition, die geschlossen gegen das Paket stimmte, sieht darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte und warnte vor Missbräuchen. Österreich werde damit zu einem "Überwachungsstaat".

Die Spionagesoftware kann laut der entsprechenden Reform des Strafprozessrechts generell bei Verbrechen mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei Verdacht auf terroristische Delikte oder bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie gegen die sexuelle Integrität eingesetzt werden, wenn auf diese Haft von maximal über fünf Jahren steht. Die Ortung und Überwachung von Mobiltelefonen soll zudem durch IMSI-Catcher erleichtert werden. Für beide Instrumente ist neben der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft auch eine Richtergenehmigung erforderlich.

Anonyme Prepaid-Handykarten werden zudem bald der Vergangenheit angehören. Von Januar 2019 an müssen sich Kunden bei jedem Kauf einer SIM-Karte identifizieren, wobei unter anderem Namen und Anschrift beim Telekommunikationsanbieter zu registrieren sind. Teil der Novelle ist auch eine "anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung" nach dem sogenannten Quick-Freeze-Modell mit einer nicht verlängerbaren Höchstfrist von zwölf Monaten. Die Behörden können damit beim Verdacht auf Straftaten Provider zwingen, etwa Verbindungs- und Standortdaten "einzufrieren".

Der Nationalrat hat auch für Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz gestimmt, mit der eine schärfere Videoüberwachung einhergeht. So werden öffentliche und bestimmte private Rechtsträger verpflichtet, der Exekutive auf Ersuchen Videomaterial von Überwachungskameras im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen beziehungsweise ein "Echtzeit-Streaming" von Bild- sowie gegebenenfalls Tonaufnahmen zu ermöglichen. Dies gilt etwa für Bahnhöfe, Flughäfen und Verkehrsbetriebe. Dazu kommt eine weitgehende Rechtsgrundlage für den Einsatz von Kennzeichenerkennungssystemen. Sie erlaubt es der Polizei, Nummernschilder von Autos verdeckt zu erfassen sowie Informationen über Lenker und Fahrzeug zu verarbeiten.

Die Ermittler erhielten mit diesem Paket das notwendige Rüstzeug, um bei der Bekämpfung der schwersten Kriminalität auf der Höhe der Zeit zu sein, betonte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Überwacht werde nicht die Masse, die neuen Werkzeuge richteten sich vielmehr gegen jene, die die Sicherheit der Massen gefährdeten. Der Justizexperte der SPÖ, Johannes Jarolim, sprach dagegen von "Augenwischerei". Die Regierung wolle damit nur über Defizite im Sicherheitsapparat hinwegtäuschen, die durch Einsparungen bei den Behörden und durch die Digitalisierung entstanden seien.

Die Sozialdemokraten hatten in ihrer Koalition mit der ÖVP im vorigen Jahr den Beschluss eines vergleichbaren Überwachungspakets verhindert. Die Datenschutzorganisation epicenter.works warnte nun vor einer vor einer "tickenden Zeitbombe, die unsere Demokratie bedroht". Die Aktivisten gehen davon aus, dass Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof diese Bedrohung entschärfen müssten.

Parallel befürwortete das Parlament mit der schwarz-blauen Mehrheit Teile eines Datenschutzpakets. Demnach sollen Forscher staatlicher und privater Einrichtungen leichter für wissenschaftliche Zwecke auf persönliche Daten der Bürger zugreifen können, die der Bund erhoben und gespeichert hat. Die Namen der Betroffenen werden durch eine Kennzahl ersetzt, um die persönliche Zuordnung ihrer Daten zu erschweren. Eine echte Anonymisierung geht Kritikern zufolge damit aber nicht einher. Laut einer parallel angenommenen Entschließung sollen die besonders sensiblen Daten aus der Elektronischen Gesundheitsakte (Elga) nicht weitergegeben werden. Im eigentlichen Gesetzestext steht dies aber nicht. Verankert werden dagegen Sonderbestimmungen für Medien, wonach das Grundrecht auf Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nicht durch das neue EU-Datenschutzregime ausgehebelt werden kann. (bme)