Glasfaser-Ausbau: Streit über die Mitverlegung und das DigiNetz-Gesetz

Die Regulierungsbehörde hat eine Kommune auf Beschwerde der Telekom verpflichtet, die Bonner beim Netzausbau mitbuddeln zu lassen. Das sei kontraproduktiv, meinen die Wettbewerberverbände und fordern eine Nachbesserung des DigiNetz-Gesetzes.

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Ausbau

(Bild: dpa, Guido Kirchner)

Lesezeit: 3 Min.

Die Bundesnetzagentur hat eine Kommune verpflichtet, bei dem geplanten Ausbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes der Telekom die Mitverlegung von Glasfaser zu ermöglichen. Im Gegenzug müsse sich die Telekom “angemessen an den Kosten beteiligen”, teilte die Regulierungsbehörde mit. Die Wettbewerber kritisieren das der Entscheidung zugrundeliegende DigiNetz-Gesetz als kontraproduktiv.

Anlass ist die Weigerung einer Tochtergesellschaft der Stadt Wiesbaden, die Telekom bei der Erschließung eines Neubaugebiets mit Glasfaser eigene Infrastruktur mitverlegen zu lassen. Das Unternehmen weigerte sich mit der Begründung, der Ausbau werde nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert und die Planungen seien schon zu weit fortgeschritten.

Diese Einwände ließ die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur unter Verweis auf das DigiNetz-Gesetz nicht gelten, die Stadtentwicklungsgesellschaft gehöre schließlich der Kommune. Die Bundesnetzagentur verpflichtete die Telekom aber, sich angemessen an den Kosten zu beteiligen: Die Tiefbaukosten müssten zu gleichen Teilen getragen werden, eventuell anfallende Mehrkosten müsse die Telekom alleine übernehmen.

"Die Kostenteilung schafft einen fairen Ausgleich zwischen Investitionsanreizen und Infrastrukturwettbewerb", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. „So stellen wir für die beteiligten Telekommunikationsunternehmen gleiche Ausgangsbedingungen her. Ein Anspruch auf Schutz vor Wettbewerb besteht bei der Mitverlegung von Glasfasernetzen jedoch nicht.“

Mit dem 2016 verabschiedeten DigiNetz-Gesetz soll der Glasfaserausbau beschleunigt werden. Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, dass beim Netzausbau andere Anbieter ihre Glasfaser mitverlegen können. Das soll "Synergieeffekte" freisetzen. Die Regulierungsbehörde spricht von einem "beträchtlichen Kostensenkungspotential", weil Doppelinvestitionen vermieden werden.

Die Telekom-Wettbewerber kritisieren, dass diese Auslegung des DigiNetz-Gesetzes Investitionen an sich verhindere. Sie halten die doppelte Verlegung von Infrastrukturen für kontraproduktiv und setzen ein OpenAccess-Modell dagegen: Nur einer buddelt, garantiert aber allen anderen Zugang zu der Infrastruktur – und das zu transparenten Bedingungen.

Das DigiNetz-Gesetz habe eine zentrale Schwäche, erklärt Wolfgang Heer vom Bundesverband Glasfaser (Buglas): "First Mover rechnen ihre Business Cases natürlich auf die im jeweiligen Ausbaugebiet erreichbare Anzahl potenzieller Kunden. Kommen nun weitere ausbauwillige Unternehmen hinzu, verkleinert sich der Kuchen und die ökonomische Basis für das ursprüngliche Ausbauvorhaben verschlechtert sich oder das Projekt rechnet sich gar nicht mehr."

Auch der Breko-Verband fordert deshalb eine Überarbeitung des DigiNetz-Gesetzes. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur zeige, welche weiten Interpretationsspielräume die aktuellen gesetzlichen Regelungen eröffnen, kritisiert der Verband. "Die zuständigen Ministerien und der Bundestag sollten sich sehr schnell mit einer Überarbeitung des DigiNetz-Gesetzes befassen", sagt Breko-Chef Stephan Albers. "Die aktuelle Fassung führt nicht zu Kostensynergien, sondern zu Ausbauverzögerungen." (vbr)