DSGVO: Max Schrems will gegen Schufa klagen

In wenigen Wochen tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Europa in Kraft und das will der Jurist Max Schrems ausnutzen. Vor Gericht will er besonders klare Verstöße angehen – losgehen könnte es mit der Schufa.

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DSGVO

(Bild: kb-photodesign/Shutterstock.com)

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Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rücken will Max Schrems mit seiner Organisation noyb eventuell gegen die deutsche Schufa klagen. Das erklärte der als Facebook-Kritiker bekannt gewordene Datenschutzaktivist in einem Interview mit dem Spiegel. Man könne sich doch fragen, mit welchem Recht von rund 70 Millionen Deutschen Kreditinformationen aufbewahrt werden, ohne dass sie jemals etwas nicht bezahlt haben, begründete er die Idee. Die Praktiken der Schufa sieht er als "Vorratsdatenspeicherung meiner Finanzinformationen". Das sicher legitime Ziel von Kreditauskünften könne man doch auch durch eine schwarze Liste notorisch säumiger oder insolventer Kunden erreichen.

Max Schrems hatte im Herbst 2017 angekündigt, mit noyb die die ab Mai ausgeweiteten Datenschutzrechte der Europäer juristisch durchsetzen zu wollen. Dank finanzieller Unterstützung durch private Spender und einiger Großspenden will er mit seinem Team Sammelklagen gegen besonders große Datenschutzsünder einreichen. Bislang habe es sich für die oft nicht ausgezahlt, sich an das geltende Recht zu halten, hatte er erklärt. Mit der DSGVO wurden aber teilweise millionenschwere Strafen für den Missbrauch von persönlichen Daten eingeführt. Angesichts dieser veränderten Voraussetzungen will Schrems mit einem Team qualifizierter Juristen und IT-Experten Internet-Giganten wie Facebook und Google die Stirn bieten.

In dem Interview hat Schrems auch auf Zwangszustimmungen von Apple und anderen aufmerksam gemacht: "Welche Daten verlangt Apple von mir, nur um ein teures Smartphone wie das iPhone X überhaupt in Betrieb nehmen zu können" und "darf Google mich faktisch zwingen, eine Google-Mail-Adresse zu eröffnen, um Apps auf Android laden zu können?" Das seien relativ einfache Rechtsfragen und hier könne man relativ einfach schon viel erreichen, gab er einen weiteren Hinweis auf erste Ziele. Zu neuen österreichischen Regeln, die sich unter anderem auch direkt gegen noyb richten, äußerte er sich in dem Interview aber nicht.

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(mho)