Mit Steuergeldern: Atomkonzerne sollen finanziellen Ausgleich für Atomausstieg bekommen

Die Bundesregierung setzt fristgemäß ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, laut dem den Atomkonzernen wegen des beschleunigten Atomausstiegs eine Entschädigung zusteht.

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Atomkonzerne sollen finanziellen Ausgleich für Atomausstieg bekommen

AKW Philippsburg

(Bild: EnBW)

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Von
  • dpa

Die Atomkraftwerks-Betreiber RWE und Vattenfall sollen nach einem Gesetzentwurf für Nachteile beim Atomausstieg 2011 finanziell entschädigt werden. Die genaue Summe steht nicht fest. Das Bundesumweltministerium geht aber davon aus, dass die Kosten für die Steuerzahler "einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten". Bei den Laufzeiten für die Kraftwerke bleibt alles beim Alten – 2022 geht das letzte AKW in Deutschland vom Netz.

Damit setzt das Haus von Bundesumweltministerin Svenja Schulze ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2016 um. Demnach ist das "Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011" ("13. AtG-Novelle") zum endgültigen Ausstieg aus der Atomkraft für die Atomindustrie weitgehend zumutbar. Allerdings stehe den Energiekonzernen wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Geklagt hatten Eon, RWE und Vattenfall. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine Regelung schaffen.

Drei AKW sind noch in Deutschland in Betrieb (7 Bilder)

Seit März 1984 ist Block C des AKW im bayerischen Gundremmingen in Betrieb. Block A war von 1967 bis 1977 in Betrieb. Der 1984 ans Netz gegangene Block B wurde am 31. Dezember 2017 abgeschaltet, Block C – ebenfalls 1984 in Betrieb genommen – folgte Ende 2021. (Bild: kkw-gundremmingen.de)

(anw)