OLG Braunschweig: Links zu FTP-Explorer sind rechtens

Die Verwendung von Hyperlinks zum Hersteller des FTP-Explorers verletzte und verletze keine Rechte von Symicron, lautet der Tenor einer heutigen OLG-Entscheidung.

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Von
  • Holger Bleich

Die Firma Symicron hat im Markenrechtsstreit um den Begriff "Explorer" eine Schlappe hinnehmen müssen. Hyperlinks zu der Software FTP-Explorer würden "keine Rechte der Beklagten verletzen", lautet der Tenor des mündlichen Urteils, das heute Morgen um neun Uhr verkündet wurde.

Damit hebt das Gericht ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts (LG) Braunschweig auf. Im September letzten Jahres hat das LG eine Klage der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven abgewiesen. Ein Student hatte auf einem Server der Hochschule einen Link auf die Software FTP-Explorer gesetzt und entsprechend bezeichnet.

Der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth sah dadurch die Rechte der durch ihn vertretenen Symicron GmbH verletzt. Das Ratinger Unternehmen Symicron hatte 1995 einen Markeneintrag für den Namen Explorer erlangt, obwohl diese Bezeichnung in der Computerbranche seit langem als beschreibender Begriff für Programme zur Datenvisualisierung geläufig ist. Seit Mitte 1999 verschickt Gravenreuth im Auftrage von Symicron immer wieder Abmahnungen, wenn der Begriff irgendwo auftaucht.

Unklar ist bisher, welche Auswirkungen das heutige OLG-Urteil auf die noch ausstehenden Entscheidungen anderer Gerichte hat. Rechtsanwalt Thomas Stadler, der die Uni in Braunschweig vertreten hat, vermutet, dass sich das Gericht in der schriftlichen Urteilsbegründung zur Thematik der Linkhaftung äußern wird. "Und damit wird das Urteil wohl auch grundsätzliche Bedeutung erlangen", erklärte Stadler gegenüber heise online.

Ob Gravenreuth den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen kann, hängt insbesondere davon ab, welchen Streitwert das OLG festgesetzt hat. Nach Angaben von Stadler hat Gravenreuth durch seinen in Braunschweig anwesenden Prozessbevollmächtigten vorsorglich die Revision des Urteils beantragt. Gravenreuth selbst wollte sich dazu noch nicht äußern: "Das schriftliche Urteil kommt erst in einigen Wochen. Dann kann ich mehr sagen", erklärte er.

An anderer Front konnte von Gravenreuth dieser Tage einen Zwischenerfolg verbuchen: Auf seinen Antrag hin hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die auf die Firma What's Up AG eingetragene Marke "Webspace" in Bezug auf Waren und Dienstleistungen rund um Computersoftware gelöscht. Damit geht der "Abmahnkrieg" zwischen von Gravenreuth und vielen abgemahnten Nutzern des Begriffs in die wohl letzte Runde.

Klaus Thielker, ein Mandant Gravenreuths, kämpft nach wie vor um sein Recht auf den Begriff "Webspace" für andere Bereiche. Zwar hatte das DPMA bereits Anfang 2000 die Löschung der Wortmarke Thielkers beschlossen, doch Gravenreuth legte sofort Beschwerde ein. Bis das Bundespatentgericht über die Sache entscheidet, bleibt die Marke faktisch bestehen. (hob)