Cambridge Analytica: Britische Datenschutzbehörde fordert Herausgabe von US-Wählerdaten

Ein US-Bürger verlangt vollständige Auskunft über die Daten, die Cambridge Analytica von ihm gesammelt hat. Da die zuständige britische Niederlassung dem Ersuchen nicht nachkam, will die Datenschutzbehörde ICO nun die Herausgabe erzwingen.

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Cambridge Analytica: Britische Datenschutzbehörde will Herausgabe von Wählerdaten erzwingen
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Die britische Datenschutzbehörde ICO (Information Commissioner's Office) will von der umstrittenen Datenanalysefirma Cambridge Analytica die Herausgabe aller erhobenen Informationen über einen US-Bürger erzwingen. Zu diesem Zweck hat die Behörde einen Durchsetzungsbescheid an die britische Niederlassung des Konzerns, SCL Elections Ltd., zugestellt – dieses Unternehmen hat Daten von US-Bürgern in Großbritannien verarbeitet. Das teilt das ICO auf seiner Website mit.

Für die Herausgabe aller gespeicherten Daten des US-Bürger David Carroll einschließlich einer Klärung, wie diese Daten erhoben wurden, hat das Unternehmen nun 30 Tage Zeit. Kommt es der Aufforderung nicht nach, könnte das ICO allein ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Britische Pfund verhängen; die Behörde wolle den Fall dann zudem vor Gericht bringen, wo ein Bußgeld in unbestimmter Höhe verhängt werden könne. Das Auskunftsersuchen (Subject Access Request) beruht auf dem britischen Data Protection Act von 1998 und erstreckt sich auf alle im Vereinigten Königreich verarbeiteten Daten über Personen jeglicher Staatsangehörigkeit.

Das Unternehmen Cambridge Analytica mit Hauptsitz in den USA hat auf Umwegen mehr als 80 Millionen Benutzerprofile von Facebook gesammelt und ausgewertet und damit einen der größten Skandale um Datenmissbrauch in den sozialen Medien ausgelöst. Außerdem hält sich das Unternehmen zugute, psychologische Profile aller 240 Millionen US-Wähler zu besitzen sowie im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 Donald Trump maßgeblich zum Sieg verholfen zu haben.

Die britische Muttergesellschaft SCL Group und Cambridge Analytica haben Anfang Mai 2018 in Großbritannien Insolvenz angemeldet – der Firma seien die Kunden davongelaufen, und die Anwaltskosten im Zuge des Skandals seien immer weiter gewachsen. Im März dieses Jahres waren die Büros von Cambridge Analytica in Großbritannien auf richterliche Anordnung hin von Mitarbeitern des ICO durchsucht und Server beschlagnahmt worden.

Carroll, ein Professor an der Parsons School of Design in New York, hatte zunächst im Januar 2017 ein Auskunftsersuchen an Cambridge Analytica geschickt und war von der SCL Group an das britische Tochterunternehmen verwiesen worden. Er steht dem vermehrten Sammeln von Daten kritisch gegenüber und sieht trotz des Facebook-Skandals weitere Missbrauchsfälle kommen.

Im März 2017 erhielt er eine Aufstellung der für Cambridge Analytica erhobenen Daten über ihn, über die er nach Ansicht des Unternehmens Auskunft verlangen könne. Die Antwort fand Carroll jedoch unvollständig und beschwerte sich beim ICO, das sich seinerseits an die britische Niederlassung wandte und klarstellte, dass sich auch ein US-Bürger auf das britische Auskunftsrecht auf vollständige Offenlegung der Daten berufen könne.

Im November 2017 schließlich brach SCL Elections in rüdem Ton jede weitere Korrespondenz in der Sache ab. In einer geharnischten Antwort stellt die Datenschutzbeauftragte Elisabeth Denham klar, dass jeder Bürger das Recht habe, die über ihn gespeicherten Daten sowie die Umstände und die rechtliche Grundlage ihrer Erhebung ausgehändigt zu bekommen. Unabhängig von der Insolvenz des Mutterkonzerns und Cambridge Analyticas werde die Behörde dieses Ersuchen durchsetzen und bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte einleiten. (tiw)