Facebook droht hohes Bußgeld wegen millionenfacher Datenweitergabe

Wegen der Datenweitergabe an Cambridge Analytica haben Hamburgs Datenschützer ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Der Social-Media-Riese hat noch bis kurz vor Pfingsten Zeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern.

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Facebook

(Bild: dpa, Tobias Hase)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tim Gerber

Facebook muss wegen der vor einigen Wochen bekannt gewordenen Weitergabe von Daten von Millionen Deutscher Nutzer an Cambridge Analytica möglicherweise ein hohes Bußgeld zahlen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Hamburgs hat nach c't-Informationen als zuständige Aufsichtsbehörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Facebook hat nun noch bis Ende kommender Woche Zeit, zu den Vorwürfen, mit der Datenweitergabe an Cambrigde Analytica gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen zu haben, Stellung zu nehmen.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar prüft derzeit, ob Facebook für seinen Datenskandal mit einer Rekordsumme zur Kasse gebeten werden kann.

(Bild: HmbBfDI / Thomas Krenz)

Sollte die Behörde nach Prüfung einer eventuellen Stellungnahme weiterhin der Auffassung sein, dass die Weitergabe rechtswidrig war, droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. Für ein milliardenschweres Unternehmen mit weltweit nach eigenen Angaben zwei Millarden Nutzern, dürfte ein Bußgeld in dieser bisherigen Maximalhöhe indessen kaum abschreckend sein. Allerdings sind die Vorgänge aus dem Jahr 2015, um die es in dem Verfahren geht, nur nach dem bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu behandeln. Dieses erlaubt höhere Bußgelder nicht.

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU, die das BDSG am 25. Mai ablösen wird, wären für derartige Verstöße Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder sogar bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Konzerns wie Facebook möglich. Da die DSGVO im wesentlichen Deutsches Datenschutzrecht auf die EU ausweitet, dürfte das Verfahren trotz der begrenzten Bußgeldhöhe spannend werden. Setzt sich die Behörde durch, so könnten auf dieser Grundlage künftig auch die deutlich höheren Bußgelder der DSGVO verhängt werden.

Auf Anfrage teilte ein Facebook-Sprecher mit, man prüfe das Verfahren momentan und werde später über die nächsten Schritte entscheiden. Über die Änderungen in der Praxis für Verbraucher, Webmaster und Unternehmen durch die DSGVO informiert die c't in ihrer am Samstag erscheinenden Ausgabe 12. (tig)