US-Bürgerrechtler: Erfolge im Kampf gegen Routine-Durchsuchungen von Mobilgeräten an der Grenze

Ein Bundesgericht in Boston hat die Einwände der US-Regierung gegen eine Klage von elf Reisenden zurückgewiesen, deren Smartphones und Laptops die Grenzpolizei ohne Richtergenehmigung durchsucht hatte. Ferner liegt ein neues Berufungsurteil vor.

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(Bild: dpa, Peter Steffen/Illustration)

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Die jährlich tausendfach angewandte Praxis von US-Grenzbeamten, bei Kontrollen etwa an Flughäfen die elektronischen Mobilgeräte von Ein- oder Ausreisenden zu inspizieren und dabei oft auch routinemäßig alle erfassbaren Daten aus digitalen Speichern mithilfe forensischer Werkzeuge auszulesen, steht in den USA weiter auf dem gerichtlichen Prüfstand. Ein Bundesgericht für den Bezirk Massachusetts hat im Fall "Alasaad vs. Nielsen" (Az. 17-cv-11730-DJC) am Mittwoch den Antrag des Department of Homeland Security (DHS) zurückgewiesen, die Klage als unbegründet zu verwerfen. Damit kann das Verfahren seinen weiteren Gang nehmen.

In der Auseinandersetzung klagen zehn US-Bürger und eine Person mit einer dauerhaften Aufenthaltsberechtigung in den USA dagegen, dass ihre Smartphones oder Laptops ohne Gerichtsanordnungen an der Grenze durchsucht wurden. Mit der Unterstützung der Bürgerrechtsorganisationen American Civil Liberties Union (ACLU) und Electronic Frontier Foundation (EFF) wollen sie durchsetzen, dass für derlei tief in die Grundrechte einschneidende Maßnahmen künftig neben konkreten Verdachtsmomenten ein gerichtlicher Durchsuchungsbefehl nötig ist.

Das beklagte DHS hatte dagegen ins Feld geführt, die Kläger könnten nicht hinreichend nachweisen, dass eine substanzielle Gefahr für sie bestehe, erneut ihre Geräte inspizieren lassen zu müssen. Vier der Kläger waren aber bereits mehrfach von einschlägigen Kontrollen betroffen.

Das Gericht in Boston erkannte mit der Entscheidung zugleich an, dass es sich bei den Durchsuchungen durch die Grenz- und Immigrationspolizei um Eingriffe handle, die eine "schwere Bürde" für die verfassungsmäßig verbrieften Rechte der Betroffenen darstellten. Es gebe generell beträchtliche Bedenken gegen die Inspektionen digitaler Geräte ohne große rechtliche Hürden. Vertreter von ACLU und EFF sprechen daher von einem wichtigen Etappensieg für die Rechte aller internationalen Reisenden. Nun könne im Detail gerichtlich geprüft werden, ob und in welchem Ausmaß die durchgeführten Maßnahmen verfassungswidrig gewesen seien.

Parallel hat das US-Berufungsgericht für den 4. Gerichtskreis in Virginia betont, dass Grenzbeamte Mobilgeräte nur dann einer "forensischen Untersuchung" mit zusätzlicher Ausrüstung unterziehen dürfen, wenn dafür ausreichende Verdachtsgründe vorliegen. In dem Urteil im Fall "US vs. Kolsuz" (Az. 16-4687) unterstrichen die Richter unter Verweis auf eine Entscheidung des Supreme Court zu allgemeinen Durchsuchungen, dass Inspektionen von Smartphones und anderer digitaler Geräte nicht als Routinemaßnahmen angesehen werden dürften und daher "eine Form eines individualisierten Verdachts" erforderten. Ähnlich hatten zuvor schon andere Berufungsgerichte geurteilt.

Der nun angerufene "Court of Appeals for the Fourth Circuit" ließ aber offen, ob die "in hohem Maße grundrechtsrelevanten Eingriffe" nur auf Basis einer Richtergenehmigung durchgeführt werden dürfen. Nicht zu prüfen hatte die Instanz nach eigenen Angaben zudem die Rechtmäßigkeit verdachtsunabhängiger manueller Kontrollen von Mobilgeräten ohne technische Hilfsmittel.

Der Beklagte Hamza Kolsuz konnte auch nicht erreichen, dass der nach der Analyse seines iPhones erstellte 896 Seiten umfassende Auswertungsbericht einschließlich sämtlicher Kontaktlisten und Aufenthaltsorte in der Auseinandersetzung nicht mehr verwendet werden darf. Ihm wird vorgeworfen, er habe Feuerwaffen teils ohne Ausfuhrgenehmigung exportieren wollen. (tiw)