Umweltministerin: Nachrüstung auf Herstellerkosten

Bundesumweltministerin Svenja Schulze fordert wegen der angekündigten EU-Klage mehr Anstrengungen für bessere Luft. „Wir brauchen technische Nachrüstungen für Diesel-Pkw jetzt so schnell wie möglich, und zwar auf Kosten der Automobilhersteller. Denn die haben das Problem verursacht.“

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Von
  • Florian Pillau

"Eine Nachrüstlösung, welche Stickoxide unter realen Bedingungen (RDE) um über 90% reduziert. So könnten Sie in Zukunft Ihr Fahrzeug für die blaue Plakette qualifizieren und Zugang zu den „blauen Zonen“ erhalten", schreibt Twintec über sein Bnox-Nachrüstsystem.

(Bild: Baumot Group)

Bundesumweltministerin Svenja Schulze fordert wegen der angekündigten EU-Klage und mit Blick auf Streitigkeiten in der großen Koalition mehr Anstrengungen für bessere Luft. „Wenn wir vor Gericht bestehen wollen, brauchen wir größere und schnellere Fortschritte, um die Luft sauber zu bekommen“, erklärte die SPD-Politikerin am Donnerstag, den 17. Mai 2018 in Berlin. „Wir brauchen technische Nachrüstungen für Diesel-Pkw jetzt so schnell wie möglich, und zwar auf Kosten der Automobilhersteller. Denn die haben das Problem verursacht.“

Technische Ertüchtigungen der Abgasentgiftung älterer Motoren, sogenannte Hardware-Nachrüstungen, sind allerdings in der Koalition umstritten. Die Union ist skeptisch. Die Autohersteller lehnen Hardware-Nachrüstungen als zu aufwendig und teuer ab.

Schulze sagte mit Blick auf den Koalitionspartner: „Darauf zu hoffen, dass sich das Problem von selbst erledigt – wie manche das offenbar tun – ist spätestens jetzt keine Option mehr. Blockieren und Aussitzen sollte in dieser Frage niemand mehr.“

Wer sich weiter dem Weg von technischen Diesel-Nachrüstungen versperre, riskiere nicht nur Fahrverbote und weitere Wertverluste bei den Dieselautos, sondern auch eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die EU-Kommission hat entschieden, Deutschland und fünf andere Länder wegen zu schmutziger Luft in vielen Städten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Dabei geht es um die Missachtung von EU-Grenzwerten für Stickoxide, die bereits seit 2010 verbindlich für alle EU-Staaten sind. (fpi)