Geldwäsche: EU-Staaten besiegeln Finanzdatenspeicherung und Aus für anonymen Kryptogeldkauf

Der EU-Rat hat eine neue Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung befürwortet, mit der Kryptogeldkäufe aus der "Anonymität" geholt werden sollen. Finanzinstitute müssen Transaktionen jahrelang archivieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 233 Kommentare lesen
Euro-Scheine, Geld, Bargeld
Lesezeit: 3 Min.

Ohne weitere Aussprache hat der EU-Ministerrat Anfang der Woche die fünfte Reform der Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen. Damit werden auch die Betreiber von Wechselstuben für virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple sowie die Anbieter elektronischer Geldbörsen erfasst: Sie müssen ihre Kunden künftig im Rahmen der "üblichen Sorgfaltspflichten" für Finanzhäuser kontrollieren.

Umtausch-Plattformen für Kryptowährungen sollen laut den neuen Vorgaben, die das EU-Parlament vor einem Monat verabschiedet hatte, die Identität der Nutzer sowie deren Wallet-Adressen so in einer zentralen Datenbank speichern. Parallel müssen sie es ermöglichen, dass Details über den Einsatz der Zahlungssysteme durch Selbstangaben der Nutzer aufgezeichnet werden können. Ziel ist es, die angebliche Anonymität virtueller Währungen aufzuheben und das damit verbundene "Missbrauchspotenzial für kriminelle Zwecke" zu minimieren.

Alle Finanzinstitute müssen auf Basis der geänderten Richtlinie insbesondere Belege zu sämtlichen Transaktionen fünf bis maximal zehn Jahre bis nach dem Ende der Geschäftsbeziehung aufbewahren. Da vor allem Bankkonten oft jahrzehntelang geführt werden, kann sich eine im Einzelfall nicht vorhersehbare Archivfrist ergeben. Im Idealfall sollen alle betroffenen Einrichtungen zudem ihre Kunden identifizieren und die entsprechenden Daten genauso lange vorhalten wie die Transaktionsbelege.

Auf Abruf müssen die Verpflichteten ihre gesammelten Nutzerinformationen einer zentralen Analysestelle in Form der "Financial Intelligence Unit" (FIU) zur Verfügung stellen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie bleibt dabei vage. So gelten etwa auch alle einschlägigen Straftaten, die mit einer Höchststrafe von über einem Jahr belegt sind, bereits als Vortaten zur Geldwäsche. Erfasst werden können so selbst einfache Delikte wie üble Nachrede. Kritiker sehen in den Klauseln einen Zwang zur unverhältnismäßigen Vorratsdatenspeicherung, mit dem vom Bankgeheimnis nichts mehr übrig bleibe.

Auch anonyme Zahlungen über Prepaid-Karten werden weiter eingeschränkt. Den bisherigen europäischen Schwellenbetrag von 250 Euro, für den keine Identitätsangabe nötig war, hat der EU-Gesetzgeber auf 150 Euro gesenkt. In Deutschland liegt das Limit schon bei 100 Euro. Dazu kommen auch bei Guthabenkarten strengere Vorschriften zur Kundenüberprüfung.

Die Reform sei eine Antwort auf das erhöhte Sicherheitsbedürfnis in Europa und schränke den Spielraum für Terroristen weiter ein, begrüßte der bulgarische Finanzminister Wladislaw Goranow im Namen der Ratspräsidentschaft den Schritt. Damit werde es möglich, kriminelle Netzwerke zu zerstören. Die Grundrechte und wirtschaftlichen Freiheiten blieben gewahrt. Die aktualisierte Richtlinie tritt nun in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Für einen Teil der Bestimmungen gelten längere Übergangsfristen. (axk)