Bundesregierung will De-Mail auch vom Ausland aus nutzbar machen

Künftig soll die Eröffnung eines De-Mail-Kontos für Deutsche auch möglich sein, wenn sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben.

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De-Mail

(Bild: dpa, Nicolas Armer)

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Von
  • Tim Gerber

Deutschen soll es künftig ermöglichst werden, einen De-Mail-Account bei einem zugelassenen Anbieter zu eröffnen, auch wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland haben. Die Bundesregierung prüfe im Rahmen des 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU, § 3 De-Mail-Gesetz dahingehend zu ändern, dass das Datum Anschrift nicht ausschließlich eine Wohnanschrift im Sinne einer Meldeanschrift umfasst, sondern auch die Anschrift, unter der eine postalische Erreichbarkeit besteht. Das ergibt sich aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung des Bundestagsabgeordneten Jimmy Schulz (FDP), die der c't vorliegt.

Der Vorsitzende im Ausschuss "Digitale Agenda" Jimmy Schulz (FDP) fragt nach besseren Nutzungsmöglichkeiten von De-Mail und e-Personalausweis für Deutsche im Ausland.

(Bild: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde)

Schulz, der den Vorsitz im Bundestagsauschuss für die "Digitale Agenda" führt, wollte von der Regierung wissen, wie sie den de-facto Ausschluss deutscher Bürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland von der Möglichkeit bewertet, einen De-Mail-Account für die rechtssichere und nachweisbare Kommunikation mit Behörden zu eröffnen. Der Ausschluss ergebe sich laut Schulz daraus, dass der Adressnachweis in einigen Ländern wie zum Beispiel Großbritannien nicht durch eine amtliche Meldebestätigung, sondern durch Dokumente wie Kontoauszüge oder Rechnungen erbracht werde. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zuständige Aufsichtsbehörde erkenne solche Nachweise aber nicht als Verifikation der Adresse nach § 3 Absatz 3 De-Mail-Gesetz an.

Zuvor hatte sich der Petionsauschuss des deutschen Bundestages im Rahmen einer Online-Petition dafür ausgesprochen, dass auch Auslandsdeutsche die elektronische Ausweisfunktion des Bundespersonalsaisweises nutzen können. Die öffentliche Eingabe eines in Frankreich lebenden Deutschen wurde deshalb dem Bundesministerium des Inneren "als Material" zugewiesen und soll in die laufende Prüfung der beabsichtigten Gesetzgebung einfließen. (tig)