iPhone-Designverletzung: Samsung muss Apple 539 Millionen Dollar zahlen
Eine US-Jury hat entschieden, dass Samsung fĂĽr die Verletzung von iPhone-Geschmacksmustern und Patenten eine gute halbe Milliarde US-Dollar zahlen muss. Das ist weniger als von Apple gefordert, aber weit mehr als von Samsung erwartet.
Schwere Schlappe fĂĽr Samsung in dem seit fast sieben Jahren andauernden Patentstreit mit Apple: Der sĂĽdkoreanische Konzern muss fĂĽr die Verletzung von drei Geschmacksmustern, die das Design des iPhones abdecken, insgesamt 533,3 Millionen US-Dollar zahlen. Hinzu kommt eine Schadenssumme von 5,3 Millionen US-Dollar fĂĽr die Verletzung zweier technischer Patente. Dies haben die Geschworenen im jĂĽngsten Prozess der Smartphone-Konzerne vor einem Gericht in Kalifornien (11-cv-01846, United States District Court, Northern District of California, San Jose Division) am Donnerstag entschieden.
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Apple forderte 1 Milliarde, Samsung wollte nur 28 Millionen US-Dollar zahlen
Der Patentstreit der Smartphone-Konzerne dauert bereits seit 2011 an.
Samsung hatte nur die Zahlung einer Summe von 28 Millionen US-Dollar unterbreitet. Die nun verhängte Schadenszahlung ist allerdings deutlich höher als die von Samsung angefochtenen 400 Millionen US-Dollar, die bislang für die Verletzung der Geschmacksmuster kalkuliert wurde – und gegen die der südkoreanische Konzern mit großem Aufwand vorgegangen ist.
In einer Stellungnahme wertete Apple die jüngste Entscheidung auch als einen moralischen Sieg: "In diesem Fall ging es immer um mehr als nur Geld. Apple hat mit dem iPhone die Smartphone-Revolution entfacht, und Tatsache ist, dass Samsung offensichtlich unser Design kopiert hat". Samsung zeigte sich über das Urteil enttäuscht: Es laufe der Entscheidung des obersten US-Gerichtes zuwider und man werde "alle Optionen erwägen, um ein Ergebnis zu erzielen, dass die Kreativität und den fairen Wettbewerb für Firmen und Verbraucher" nicht behindere.
Smartphone-Gehäuse mit abgerundeten Ecken – eines von Apples iPhone-Geschmacksmustern.
Streitpunkt des jĂĽngsten Prozesses war nur noch die Berechnungsgrundlage der Schadenssumme: Bislang diente dafĂĽr der Gesamtgewinn aus dem Verkauf einer Smartphone-Reihe und nicht nur der durch die Verwendung des geschĂĽtzten Elementes erzielte Gewinn.
Bei der Verletzung von "Design Patents" müsse als Grundlage zur Schadensberechnung nicht unbedingt das gesamte Endprodukt herangezogen werden, das an Nutzer verkauft wird, urteilte das von Samsung angerufene oberste US-Gericht zuvor einstimmig, es könne auch nur eine Komponente des Produktes sein.
In dem neuen Verfahren ging es unter anderem um Apples US-Geschmacksmuster D618677 und D593087, die die rechteckige Frontpartie eines Smartphones mit abgerundeten Kanten schützen – sowie eine Rasterdarstellung von 16 bunten App-Icons auf einem schwarzen Bildschirm D604305.
(lbe)
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