DSGVO-Beschwerden gegen Android, Instagram, Whatsapp und Facebook: Max Schrems legt los

Die Datenschutz-NGO noyb hat Beschwerden gegen Facebook, Instagram, Whatsapp und Android eingelegt, weil der Datennutzung breit zugestimmt werden muss. Das verstoße gegen die DSGVO und könne Milliardenstrafen nach sich ziehen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 615 Kommentare lesen
DSGVO-Beschwerden gegen Android, Instagram, Whatsapp und Facebook: Max Schrems legt los

(Bild: noyb)

Lesezeit: 2 Min.

Die von dem Datenschutzaktivisten Max Schrems vergangenes Jahr ins Leben gerufene Datenschutz-Plattform noyb hat nach eigenen Angaben pünktlich zum Wirksamwerden der DSGVO vier Beschwerden gegen Google (für Android), Instagram, Whatsapp und Facebook eingereicht. In den sehr ähnlichen Texten, die in Frankreich, Belgien, Hamburg und Österreich eingereicht wurden, kritisiert noyb, dass die Dienste breite Zustimmung zu neuen Datenschutzerklärungen verlangen und Nutzer andernfalls aussperren wollen. Das verstoße gegen das in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegte Koppelungsverbot, wonach der Zugang zu Dienstleistungen nicht von einer Zustimmung zur Datennutzung abhängig gemacht werden dürfe.

Die DSGVO

Nach zwei Jahren Übergangsfrist trat die DSGVO am 25. Mai in Kraft. Sie soll den Datenschutz in Europa vereinheitlichen und den Kontrolleuren mehr Macht geben. Zuvor hat es noch einmal jede Menge Verunsicherung gegeben.

Der für sein folgenreiches Vorgehen gegen Facebook bekannt gewordene Max Schrems hat noyb vergangenen Herbst ins Leben gerufen. Finanziert durch Spenden soll die NGO den Internet-Giganten die Stirn bieten und auf die Einhaltung der Datenschutzregeln pochen. Dafür will noyb jeweils dort aktiv werden, wo die Aussichten am erfolgversprechendsten sind – deswegen wurden die Beschwerden nun so verteilt. Die Organisation soll außerdem Unternehmen bei der Einhaltung der komplizierten Datenschutz-Materie helfen. Whistleblower sollen sich ebenfalls an die Organisation wenden können, um Verstöße zu melden. Mit den Beschwerden will noyb nun dafür sorgen, dass die Nutzer tatsächlich jene Wahl bezüglich der Datennutzung bekommen, die ihnen dank der Neuregelung zustehen.

Mit den nun eingelegten Beschwerden will noyb (für "none of your business" – "geht Dich nichts an") außerdem die festgelegten Strafvorgaben testen. Angesichts eines Strafrahmens von vier Prozent des weltweiten Umsatzes könnte die Zwangszustimmung herbe finanzielle Folgen für Facebook und Google haben. Zwar erwartet Schrems keine Maximalstrafen, aber hohe Kosten seien wahrscheinlich. Die für die beanstandeten Verstöße fälligen Maximalstrafen liegen jedenfalls laut noyb zwischen 1,3 Milliarden Euro (jeweils für die drei Facebook-Dienste) und 3,7 Milliarden Euro für Googles Android.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externes Video (Kaltura Inc.) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Kaltura Inc.) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

(mho)