EU-Kommission plant Versicherungspflicht für E-Bikes

Die EU-Kommission meint, auch E-Bikes sollten einen Mindestversicherungsschutz aufweisen. Europäische Radfahrer protestieren dagegen.

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EU-Kommission plant Versicherungspflicht für E-Bikes

(Bild: dpa)

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E-Bike-Besitzer könnten in Europa demnächst dazu verpflichtet werden, für ihre Gefährte eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das geht aus einem Entwurf der EU-Kommission für eine Verschärfung bisheriger Vorschriften für die Kraftfahrzeugversicherung hervor. Mit ihnen soll sichergestellt werden, dass die Opfer von Verkehrsunfällen vollen Schadensersatz erhalten, erläutert die Kommission. Auch sollen Bürger, deren Bescheinigung des Schadenverlaufs in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, wie inländische Versicherungsnehmer behandelt werden.

Die EU-Kommission will mit ihrem Vorschlag der technischen Entwicklung gerecht werden und auch der Tatsache, dass beispielsweise im Jahr 2011 durch nicht versicherte Fahrzeuge innerhalb der EU ein Schaden von 870 Millionen Euro verursacht wurde. Es habe sich gezeigt, dass E-Bikes, aber auch Segways und Elektroroller Unfälle verursachen können, deren Opfer schnell geschützt werden müssten, schreibt die Kommission in ihrem Vorschlag. Daher sollten alle Fahrzeuge mit einem Motor einen Mindestschutz aufweisen. EU-Mitgliedstaaten können aber auch neue Arten von Elektrofahrzeugen von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausnehmen, wenn ein nationaler Ausgleichsfonds die Entschädigung der Unfall-Opfer sicherstellt.

Der europäische Radfahrerverband European Cyclists' Federation protestiert gegen den Vorschlag der EU-Kommission. Sie schließe Pedelecs damit ein, so würden Millionen von Radfahrern mit Elektromotorunterstützung kriminalisiert. Außerdem würden die Menschen durch zusätzliche Kosten davon abgehalten, Pedelecs zu nutzen.

Die erste EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wurde 1972 verabschiedet, um die Opfer von Kraftfahrzeugunfällen zu schützen und den freien Verkehr von Kraftfahrzeugen zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Diese wurde durch fünf weitere Kfz-Richtlinien erweitert, die wiederum im Jahr 2009 in einer einzigen EU-Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (Richtlinie 2009/103/EG) versammelt wurden. In den ersten neun Monaten 2017 kam es nach Zahlen des Statistischen Bundesamts zu insgesamt 4156 Verkehrsunglücken mit Verletzten oder Toten, an denen ein Pedelec-Fahrer beteiligt war, 28 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. 56 Menschen starben bei diesen Unfällen.

(anw)