US-Wahlbeeinflussung: Trump hält Berufung von Sonderermittler für verfassungswidrig

Mit Tweets schießt US-Präsident Trump gegen Sonderermittler Robert Mueller und bringt sich mit seinen Äußerungen zur Selbstbegnadigung selbst wieder in die Schusslinie.

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Donald Trump

(Bild: Gage Skidmore https://www.flickr.com/photos/gageskidmore/5440002785/in/photostream/, Lizenz CC BY-SA 2.0)

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Von
  • dpa

In der Affäre um die US-Wahlbeeinflussung durch Russland hat US-Präsident Donald Trump mit einer Reihe von umstrittenen Bemerkungen für Aufregung gesorgt. Trump machte am Montag deutlich, dass er die Berufung von Sonderermittler Robert Mueller für verfassungswidrig hält. Außerdem erklärte er, dass er das Recht habe, sich selbst zu begnadigen. Dies sei aber nicht notwendig, weil er nichts Falsches getan habe.

Der Sonderermittler Robert Mueller untersucht, ob Russland die Präsidentenwahl 2016 beeinflusst hat und ob es dabei eine Zusammenarbeit mit dem Trump-Team gab. Außerdem prüft er den Vorwurf, Trump habe im Zuge der Affäre die Justiz behindert. Der Präsident ist seit längerem bemüht, Muellers Untersuchung zu diskreditieren.

Am Montagmorgen schrieb Trump auf Twitter: "Die Berufung des Sonderermittlers ist völlig VERFASSUNGSWIDRIG. Trotzdem spielen wir das Spiel mit, weil ich im Gegensatz zu den Demokraten nichts falsch gemacht habe". Worauf er seine Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit stützte, erklärte Trump nicht.

In einem anderen Tweet schrieb Trump, er könne sich selbst begnadigen. "Wie von zahlreichen Rechtswissenschaftlern dargelegt wurde, habe ich das absolute Recht, mich selbst zu BEGNADIGEN, aber warum sollte ich das tun, wenn ich nichts falsch gemacht habe?"

Der US-Präsident hat jederzeit das Recht, eine Begnadigung auszusprechen – auch schon vor und während eines Prozesses. Unter Rechtswissenschaftlern ist aber umstritten, ob er das auch für sich selbst tun kann.

Trumps jüngste Aussage spiegelt die Argumentation seiner Rechtsberater wider. Die New York Times hatte am Samstag einen 20-seitigen Brief veröffentlicht, den die Trump-Anwälte John Dowd und Jay Sekulow im Januar an Sonderermittler Robert Mueller geschickt hatten. Darin argumentieren sie, dass Trump nicht vorgeladen, angeklagt oder wegen des Vorwurfes der Justizbehinderung schuldig gesprochen werden könne, weil er als Präsident die ultimative Befugnis über jede Bundesermittlung habe.

Eine Anklage wegen Behinderung der Justiz sei gegenstandslos, weil es die Verfassung dem Präsidenten erlaube, eine Ermittlung zu beenden oder sein Recht für eine Begnadigung auszuüben, heißt es in dem Schreiben.

Trumps Anwalt Rudy Giuliani rückte am Wochenende in Teilen von dieser Argumentation ab. Er sagte dem Sender NBC News, Trump habe das Recht, eine Ermittlung zu beenden, er werde dafür dann aber wahrscheinlich einen Preis zahlen müssen. Auch äußerte er Zweifel an einer Begnadigung. "Sich selbst zu begnadigen, wäre undenkbar und das würde wahrscheinlich zu sofortiger Amtsenthebung führen", fügte er hinzu. Giuliani war noch nicht Teil von Trumps Anwaltsstab, als der Brief an Mueller verfasst wurde. John Dowd wiederum hat das Team inzwischen verlassen. (olb)