DSGVO: Union will teure Abmahngebühren rasch aussetzen

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag plant, möglichst zügig die teuren DSGVO-Abmahngebühren zu untersagen. Unternehmen sollen so aber nur eine Schonfrist bekommen.

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DSGVO: Union will teure Abmahngebühren aussetzen

(Bild: geralt)

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Die Unionsfraktion will noch vor der Sommerpause dafür sorgen, dass vorübergehend bei DSGVO-Abmahnungen keine teuren Gebühren mehr verlangt werden können. Von den Plänen berichtet die Tageszeitung Die Welt. Demnach will die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag rasch eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, die eine teure Abmahnwelle verhindert. "Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind unbewusste Verstöße nicht gänzlich zu vermeiden", begründet die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker das Vorhaben. Das dürfe nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden.

Zwar gibt es derzeit noch keine Abmahnwelle, die Maschinerie war aber vergangene Woche angelaufen. Die Gesetzesänderung, die ihr Einhalt gebietet, könnte nach den Unionsplänen in den Gesetzestext für die geplante Musterfeststellungsklage eingeführt werden. Der soll am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet werden, womit die Aussetzung der DSGVO-Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten könnten.

Die DSGVO

Nach zwei Jahren Übergangsfrist trat die DSGVO am 25. Mai in Kraft. Sie soll den Datenschutz in Europa vereinheitlichen und den Kontrolleuren mehr Macht geben. Zuvor hat es noch einmal jede Menge Verunsicherung gegeben.

Dann könnte die Gebühr für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr gefordert werden dürfen, vorgesehen sind derzeit 12 Monate. Dafür ist aber die Kooperation des Koalitionspartners SPD nötig. Dort will man sich den Vorschlag ansehen, erklärte deren rechtspolitischer Sprecher Johannes Fechner der Zeitung. Er begrüße jedenfalls das Ziel der Union.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung war am 25. Mai wirksam geworden und hatte europaweit neue und einheitliche Datenschutzregeln eingeführt. Rechtsexperten hatten davor befürchtet, dass die DSGVO Unternehmen dazu einladen könnte, Mitbewerber wegen fehlerhafter Umsetzung der neuen Bestimmungen kostenpflichtig abzumahnen. Erste Fälle waren vergangene Woche bekannt geworden.

Die Abmahnungen leiten ihre Berechtigung aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Das ist damit die eigentliche Basis der vielkritisierten Abmahnungen, nicht die DSGVO. Ob Unternehmen ihre Konkurrenten wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abmahnen oder verklagen dürfen, ist noch nicht geklärt.

[Update 06.06.2018 11:54]:

Mittlerweile bestätigte die Unionsfraktion im Bundestag ihre Pläne, teure Abmahnungen bei vermeintlichen Verstöße gegen die neue DSGVO aussetzen. "Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen", erklärte die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, am Dienstag in Berlin.

Bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne Rechtsabteilung seien ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen: "Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Dem wollen wir rasch einen Riegel vorschieben." Geplant sei, Abmahngebühren vorübergehend – also beispielsweise für ein Jahr – auszusetzen. Dadurch entfalle der wirtschaftliche Anreiz für Kanzleien und Vereine, und die Unternehmen hätten Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen. (mho)