Kinderpornografie: Ermittler sollen computergenerierte Bilder nutzen dürfen

Polizisten, die in der Pädophilen-Szene ermitteln, sollen computergeneriertes Material hochladen dürfen. Experten haben Zweifel.

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(Bild: dpa, Karl-Josef Hildenbrand/Symbol)

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  • dpa

Bei Ermittlungen zu Kinderpornografie im Internet sollen Polizisten künftig selbst einschlägiges Material hochladen dürfen. "Allerdings nur computergenerierte Bilder", sagte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) am Donnerstag im thüringischen Eisenach. Es wird also kein Kind in sexueller Pose fotografiert, sondern ein künstliches Bild programmiert. Einen mehrheitlichen Entschluss dazu fassten die Justizminister der Länder während ihrer Konferenz auf der Wartburg.

Die Bilder sollen Ermittler als sogenannte Keuschheitsprobe nutzen, um Zugang zur Szene zu bekommen und so die eigentlichen Täter und Hintermänner zu überführen. Ministerin Kühne-Hörmann hatte zunächst auch die Idee ins Spiel gebracht, im Einzelfall echtes kinderpornografisches Material zu nutzen – vorausgesetzt die Opfer bieten das an.

"Es geht um synthetische, künstliche Bilder, die echt wirken", sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CDU). Im Ausland könnten Ermittler bereits auf diese Methode zurückgreifen, in Deutschland sei das nicht bisher nicht möglich. Dabei könne es zu einer besseren Aufklärung führen. Die Keuschheitsproben seien entscheidend, um überhaupt an die Täter zu kommen. Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) hielt die Debatte dagegen für noch nicht beendet.

Auch Polizeiexperten sehen den Vorstoß kritisch, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler. "Verfälschte oder künstlich erzeugte Bilder sind für Täter relativ leicht als Fälschungen zu erkennen."

Er sieht den Ermittlungsarbeiten wegen Kinderpornografie im Internet ohnehin größere Baustellen: "Im Alltag muss eine unglaubliche Masse an Daten ausgewertet werden, dabei fehlt es an geeigneter Software, die uns unterstützt." Auch seien dafür mehr speziell geschulte Ermittler nötig. Die Auswertung von Festplatten etwa ziehe sich oft über Monate.

"Wir sehen den Schritt skeptisch", sagte auch der Rechtsexperte der Gewerkschaft der Polizei, Sascha Braun. Der Erkenntnisgewinn durch den Einsatz solcher Bilder sei laut Fachleuten eher gering. "Der größte Bremsklotz für die erfolgreiche Bekämpfung von Kinderpornografie ist die fehlende Vorratsdatenspeicherung", so Braun. Die Polizei registrierte laut Kriminalstatistik im vergangenen Jahr 16.317 Fälle, in denen es um den Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischem Material ging. Laut der Statistik waren das über 2000 Fälle mehr als 2016, gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote auf rund 90 Prozent. (mho)