Apple verbietet Krypto-Mining auf dem iPhone

Die Gewinnung von Bitcoin und Co. auf iOS-Geräten ist grundsätzlich verboten, wie der Konzern in seinen neuen App-Store-Regeln festgelegt hat.

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Apple verbietet Kryptomining auf dem iPhone
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Apple schließt in seinen angepassten App-Store-Regeln das Mining von Krypto-Währungen explizit aus. "Apps, inklusive Anzeigen von Drittanbietern, die in diesen angezeigt werden, dürfen keine Hintergrundprozesse ausführen, die nicht direkt mit diesen in Verbindung stehen – dazu gehört das Mining von Krypto-Währungen." Weiterhin heißt es, Apps dürften zwar als Wallet für Bitcoin und Co. dienen, solange der Entwickler "Teil einer Organisation" sei – Einzelpersonen dürfen dieses Feature also nicht anbieten. Ein Mining sei aber nur dann erlaubt, wenn der entsprechende Prozess nicht auf dem Gerät durchgeführt wird, also etwa in der Cloud.

Die App-Store-Regeln gelten für iOS, watchOS, tvOS und macOS – entsprechend dürfte neben iPhone und iPad auch das Mining in Mac-Apps verboten sein, die über Apples Softwareladen verkauft werden. Der Konzern hatte hier kürzlich mit einem Softwarehersteller gestritten, der ein Mining-Modul als Bezahlvariante für eine Kalender-App einsetzte. Aufgrund eines Fehlers lief der Prozess auch dann, wenn ein User dem nicht zustimmte und konnte so den gesamten Rechner ausbremsen.

Weniger streng gibt sich Apple hingegen in Sachen Initial Coin Offerings (ICOs), also dem Verkauf neuer Krypto-Währungen zur Finanzierung von Start-ups. Während beispielsweise Facebook keine Werbung für solche Angebote mehr erlaubt, sieht Apple kein Problem darin, Apps zuzulassen, die ICOs "ermöglichen". FIrmen, die dies tun, müssen sich allerdings an die jeweiligen Börsenregelungen halten und als "etablierte Banken, Aktienunternehmen oder Händler von Futures" zugelassen sein – respektive als eine andere Form von Finanzinstitut. Neben dem Angebot von ICOs ist dann auch das Handeln von Futures auf Krypto-Währungen so wie deren "aktienähnlicher Handel" erlaubt.

Einschränkungen gibt es allerdings bei den Reklamemöglichkeiten, die Krypto-Währungs-Apps haben. So dürfen diese nicht zum Download anderer Apps auffordern oder Social-Media-Postings erlauben. Ein Handel von Krypto-Währungen in App-Form ist erlaubt, solange dieser von einem Handelsplatz selbst angeboten wird. (bsc)