Einigung: ARD und ZDF sollen Online-Schwerpunkt in Bewegtbild und Ton haben

Der Streit zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Verlagen ist vorbei: Es ging darum, ob die Sender im Internet Texte publizieren dürfen – und um die 7-Tage-Frist.

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Tagesschau-App

(Bild: dpa, Oliver Berg)

Lesezeit: 3 Min.
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  • dpa
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Für den jahrelangen Streit zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern ist eine Lösung gefunden. Die Online-Angebote von ARD und ZDF sollen künftig ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen. Das sieht der neue Telemedien-Staatsvertrag für den Rundfunk vor, auf den sich die Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin geeinigt haben.

Die öffentlich-rechtlichen Angebote im Internet sollen sich somit deutlich von denen der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage unterscheiden. Die Verleger hatten immer wieder kritisiert, das Textangebot der beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender in ihren Apps und auf ihren Webseiten sei zu umfangreich und wettbewerbsverzerrend. In Zweifelsfällen soll künftig eine gemeinsame Schlichtungsstelle der Rundfunkanstalten und Verlage entscheiden, hieß es weiter.

Einen Durchbruch bei der Diskussion um Änderungen bei der Festlegung des Rundfunkbeitrags gab es dagegen nicht. Mehrere Bundesländer hatten angeregt, ihn künftig an die Entwicklung der Inflationsrate anzupassen.

Das Thema Indexierung habe am Donnerstag keine Rolle gespielt, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Länder-Rundfunkkommission, Malu Dreyer. Die Bundesländer hätten in dieser Frage unterschiedliche Vorstellungen, und die Diskussion über Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei noch nicht beendet. Weitere Gespräche darüber sollen folgen, das Thema soll bis Dezember abgeschlossen sein.

Außerdem beschlossen die Ministerpräsidenten, die Sieben-Tage-Regel bei den Mediatheken aufzugeben. Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen können damit länger als bisher abgerufen werden. Damit soll einem veränderten Fernsehverhalten Rechnung getragen werden. Zuschauer können Sendungen künftig einfacher als bisher unabhängig vom Ausstrahlungszeitpunkt ansehen und zum Beispiel auch mehrere Folgen einer Serie hintereinander. Die Forderung nach einer Abschaffung der Sieben-Tage-Regel war seit Langem ein Anliegen von ARD und ZDF.

Mathias Döpfner, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), zeigte sich erfreut, dass es eine "journalistische und keine juristische" Einigung im Dauerstreit der beiden Seiten gegeben habe. Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm sagte, dass es mit der Regelung "zum Teil Verbesserungen, Vereinfachungen und Rechtsklarheit" gebe, die allen zugute komme.

Ganz eitel Sonnenschein herrscht aber doch nicht: Ungeachtet des neuen Telemedien-Staatsvertrags will der Norddeutsche Rundfunk (NDR) ein Urteil zu seiner Tagesschau-App überprüfen lassen. Der NDR halte aus grundsätzlichen Erwägungen an einer Verfassungsbeschwerde fest, sagte ein Sprecher am Donnerstag in Hamburg. Das Bundesverfassungsgericht habe aber noch nicht darüber befunden, ob es die Beschwerde zur Entscheidung annehme.

Der NDR will überprüfen lassen, ob das Verbot einer gesamten Ausgabe der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 rechtmäßig ist. Die Beschwerde war vom NDR nach früheren Angaben des Senders am 22. Januar gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG) eingereicht worden. Das OLG Köln hatte die Ausgabe der umstrittenen Tagesschau-App als "in unzulässiger Weise presseähnlich" bewertet. Das Urteil ist rechtskräftig. Mehrere Zeitungen hatten gegen die Tagesschau-App geklagt. Sie waren der Ansicht, deren kostenlose App habe ein zu umfangreiches Textangebot und verzerre den Markt, weil sie über den Rundfunkbeitrag finanziert werde. (axk)