Zero Rating: Regulierer grätscht auch bei Vodafone Pass rein

Nach der Telekom hat die Bundesnetzagentur nun auch Vodafone zu Änderungen beim sogenannten “Zero Rating” verpflichtet. Der Netzbetreiber murrt.

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Nutzung

Bei sogenannten “Zero Rating“-Angeboten wird der Datenverkehr von bestimmten Anwendungen – etwa Messenger oder Musikstreaming – nicht vom Datenvolumen abgezogen.

(Bild: dpa, Karl-Josef Hildenbrand)

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Die Bundesnetzagentur hat wie erwartet den Mobilfunkanbieter Vodafone zu Änderungen bei “Vodafone Pass” verpflichtet. Mit dem Angebot können Mobilfunkkunden ausgewählte Angebote nutzen, ohne dass deren Datenverkehr auf das mit dem Mobilfunkvertrag verbundene Datenkontingent angerechnet wird. Wie zuvor beim vergleichbaren “StreamOn” der Telekom stellt die Regulierungsbehörde dieses “Zero Rating” genannte Verfahren nicht grundsätzlich in Frage, verlangt aber Änderungen zum Beispiel bei der Abrechnung des Datenvolumens beim Roaming im EU-Ausland.

„Vodafone Pass kann weiterhin gebucht werden, jedoch sind Anpassungen für die Nutzung in der EU erforderlich“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, am Freitag in Bonn. Laut der EU-Verordnung müssen Mobilfunkkunden ihre vertraglichen Leistungen auch beim Roaming im EU-Ausland nutzen können. Das gilt auch für Zusatzangebote wie Vodafone Pass. Vodafone hatte den Pass im vergangenen Herbst eingeführt und von der Nutzung im EU-Roaming ausgeschlossen. Das hat erwartungsgemäß den Regulierer auf den Plan gerufen.

Der Netzbetreiber hatte nach Angaben der Bundesnetzagentur vorgeschlagen, die Nutzung der Pässe im Ausland mit einer grundsätzlich zulässigen “Fair Use”-Klausel zu versehen. Die dafür vorgesehene Volumengrenze von 5 GByte ist der Bundesnetzagentur allerdings zu knapp bemessen. Die Beschränkung auf 5 GByte hat die Regulierungsbehörde mit der Entscheidung vom heutigen Freitag untersagt. „Wir sorgen dafür, dass Vodafone Pass auf Reisen genutzt werden kann wie zu Hause", sagte Homann.

Die Bundesnetzagentur hatte das Angebot „Vodafone Pass“ auch unter Aspekten der Netzneutralität beanstandet. So konnten Inhalteanbieter ohne eigene App nicht teilnehmen. Dies könne die Wettbewerbschancen sowie die Medienvielfalt beeinträchtigten. Vodafone habe dem mittlerweile Rechnung getragen und das Angebot angepasst, teilte die Behörde mit. In dieser Hinsicht sehe die Bundesnetzagentur derzeit „keine Notwendigkeit, das Verfahren weiter zu verfolgen“.

Weiter im Blick haben will die Behörde allerdings, wie Vodafone Pass es mit der Videoqualität hält. Zwar schränkt der Netzbetreiber die Videoqualität derzeit nicht ein, behält sich in der Produktbeschreibung aber vor, Streaming-Videos bei Vodafone Pass auf SD (480p) zu komprimieren.

Auch das vergleichbare “StreamOn” der Telekom hatte die Regulierungsbehörde unter anderem wegen der Bedingungen für das EU-Roaming bemängelt und Ende vergangenen Jahres entsprechende Auflagen erlassen. Die Telekom hat dagegen den Rechtsweg beschritten und im Januar Widerspruch eingelegt. Das Verfahren läuft derzeit noch, wie ein Telekom-Sprecher bestätigte.

Auch Vodafone „prüft derzeit rechtliche Schritte” gegen die Anordnung der Bundesnetzagentur, sagte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber heise online. Wie die Telekom betont auch Vodafone, dass die Anordnung die Wirtschaftlichkeit des Angebots in Frage stelle: „Die Nutzung dieses Dienstes würde im Ausland unberechenbare Kosten verursachen, die der heimische Netzbetreiber zu tragen hätte”, sagte der Sprecher. „Eine EU-weite Nutzung des Vodafone Pass ließe sich so wirtschaftlich nicht darstellen.“ (vbr)