Datenschutzbeauftragte verlangt enge Regeln für Bodycams bei Polizei

Polizisten testen die kleinen Kameras erstmals auf der Kieler Woche. Die Polizei hat mehrere Ziele.

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Datenschutzbeauftragte verlangt enge Regeln für Bodycams bei Polizei

(Bild: dpa)

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  • dpa

Für den Einsatz von Bodycams durch Polizisten gibt es nach Darstellung von Schleswig-Holsteins oberster Datenschützerin Marit Hansen enge Regeln. "Soweit uns das Bodycam-Konzept bekannt ist, darf auch das Pre-Recording nicht anlasslos aktiviert sein", sagte Hansen der dpa. Bei der Technik werden im Standby-Modus der Kamera permanent die vergangenen 30 Sekunden für eine mögliche Aufnahme zwischengespeichert.

Das Einschalten des Standby-Modus sei Beamten nur in Situationen gestattet, in denen mit Gefahren zu rechnen ist, sagte Hansen. Dazu zähle beispielsweise die Ansprache einer Person zur Identitätsfeststellung. "Demnach darf die Polizei also keineswegs mit aktivem Pre-Recording über die Kieler Woche laufen." Gingen Beamte aber für eine Kontrolle gezielt auf Personen oder eine Gruppe zu, dann dürften sie das Pre-Recording einschalten.

Zum inoffiziellen Beginn der Kieler Woche am Freitag begann dort ein Pilotversuch mit Körperkameras. Die Landespolizei hat 40 Geräte angeschafft, die ein Jahr lang von Polizisten aus Kiel und Lübeck sowie von der in Eutin stationierten Einsatzhundertschaft getestet werden. Polizeidirektor Axel Behrends sagte vor dem Start des Versuchs, "die Bodycam soll die Kollegen vor Übergriffen schützen". Die Kamera soll dem polizeilichen Gegenüber "den Spiegel vorhalten". Die Landespolizei erhofft sich von dem Einsatz der Technik in Konfliktsituationen mit Beamten einen deeskalierenden Effekt.

Datenschützerin Hansen ist wichtig, "dass die Erfahrungen ergebnisoffen ausgewertet werden und auf Grundlage dieser Erfahrungen dann über das Ob und Wie von Bodycams auf Basis einer noch zu schaffenden gesetzlichen Grundlage entschieden wird". Ihre Kollegen wollten den Pilotversuch in den kommenden Monaten "intensiv prüfen und die Aufzeichnungen, die während des Pilotversuchs gefertigt werden, fortlaufend sichten".

Schalten Polizisten die Technik auf Standby, zeigt ein Frontbildschirm das von der Kamera erfasste Geschehen. Startet der Beamte eine Aufnahme, werden automatisch auch die 30 Sekunden davor gespeichert. Optische und akustische Signale weisen auf die Aufzeichnung hin. Aufnahmen sollen aber nur im öffentlichen Raum, in Kneipen, Einkaufszentren oder Bus und Bahn, nicht aber in Privatwohnungen oder auf Demonstrationen erfolgen. Die Kamera nimmt hochauflösende Bilder und Ton auf. Werden die Aufnahmen nicht als Beweismittel gebraucht, sollen sie nach drei Tagen automatisch gelöscht werden. (anw)