Nach stürmischer Debatte: Hessens Verfassungsschutzgesetz verabschiedet

Die Opposition erhob scharfe Kritik, die Landesregierung spricht von einem stabilem Fundament. Nun wurde das neue Verfassungsschutzgesetz verabschiedet.

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Nach stürmischer Debatte: Hessens Verfassungsschutzgesetz verabschiedet

(Bild: Pixies)

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  • dpa
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Nach scharfer Kritik der Opposition ist das neue hessische Verfassungsschutzgesetz am Donnerstagabend mit namentlicher Abstimmung im Landtag mit den Stimmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet worden. In dem nachgebesserten Gesetzentwurf wurden neue Überwachungsinstrumente für die Sicherheitsbehörden wie der sogenannte Staatstrojaner nicht mehr im Verfassungsschutzgesetz, sondern im Polizeigesetz verankert. Mit dem Gesetz werde die Arbeit des Verfassungsschutzes auf eine "tragfähige gesetzliche Grundlage" gestellt, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU). Er sprach von einem "anwenderfreundlichen Gesetz, das die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt".

Bei den Nachbesserungen, die nun im Polizeigesetz verankert werden, geht es um das Abhören etwa von verschlüsselten Messenger-Diensten auf Smartphones (Quellen-TKÜ) und den Einsatz von staatlicher Spionage-Software auf Computern (Staatstrojaner). Als Quellen-TKÜ bezeichnen Sicherheitsexperten eine Telekommunikationsüberwachung von Kanälen, bei denen die Übertragung verschlüsselt ist. Bei der Online-Durchsuchung werden Computer mit einer speziellen staatlichen Spionage-Software (Staatstrojaner) verdeckt überwacht.

In der Debatte am Donnerstagabend kritisierten die Oppositionsabgeordneten das Gesetz scharf. Es sei "inhaltlich mangelhaft", sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nancy Faeser. Das Gesetz bringe keinerlei spürbare Verbesserung bei der parlamentarischen Kontrolle, sagte Wolfgang Greilich, der innenpolitische Sprecher der FDP. "Darüber hinaus werden massive Eingriffe in das Hessische Polizei- und Ordnungsgesetz vorgenommen."

In Zeiten sicherheitspolitischer Herausforderungen sorge das Gesetz für mehr Sicherheit in Hessen, sagte der CDU-Abgeordnete und innenpolitische Sprecher Alexander Bauer in der Debatte. Zugleich definiere das Gesetz "klare, rechtsstaatliche Grenzen". Dagegen kritisierte Faeser, dass in dem Gesetz keine Whistleblower-Regelung enthalten ist. Mitarbeiter des Verfassungsschutz sollten sich "jederzeit vertrauensvoll an den Kontrollausschuss wenden können", betonte sie.

Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Linken, nannte das Gesetz "eine schwere Niederlage des Parlamentarismus" und einen "Angriff auf die Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger in Hessen". Seine Partei prüfe rechtliche Schritte gegen das Gesetz, kündigte Schaus an.

Bei der Vorstellung des Papiers hatte die Regierungskoalition erläutert, dass die Überwachungsinstrumente bei der Polizei nur für die "konkrete Verhinderung schwerster Straftaten gegen Leib, Leben und Freiheit" eingesetzt werden dürfen. Oder dann, wenn sich drohende Taten gegen existenzielle Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, die Wasserversorgung oder Kraftwerke richten.

Sowohl bei der Online-Durchsuchung als auch bei der Quellen-TKÜ muss dem Entwurf zufolge an zwei Stellen ein Richter zustimmen – erst bei der Genehmigung, dann bei der Verwertung der Daten.

Daneben soll im Polizeigesetz die Möglichkeit eröffnet werden, auf Nutzungsdaten von Messenger-Diensten zuzugreifen. Dies ist bislang bereits bei herkömmlichen Telefonaten erlaubt und soll künftig auch für Gespräche möglich sein, die über WhatsApp oder Skype geführt werden. Innenminister Beuth erklärte: "Anschläge und schlimmste Verbrechen werden in Apps und via Internet-Telefonie verabredet."

Die parlamentarische Kontrolle durch den Landtag soll durch ein eigenes Verfassungsschutzkontrollgesetz gestärkt werden, wie Beuth erläuterte. Zukünftig werde die Parlamentarische Kontrollkommission unter anderem über langfristige Observationen des Verfassungsschutzes unterrichtet.

Der Hessische Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte die erweiterten Befugnisse in einer Stellungnahme für zweckmäßig und geboten gehalten. "Insbesondere der doppelte Richtervorbehalt, gerade bei der Online-Durchsuchung, stellt für uns eine fundamentale Kontrollinstanz dar", sagte der Landesvorsitzende Andreas Grün. "Wir kennen aber auch die Debatte um die politischen Vorbehalte, den Nachrichtendiensten so weitreichende Befugnisse überhaupt an die Hand zu geben."

Die GdP halte es allerdings für bedenklich, "diese Befugnisse nun aber in einem "Hau-Ruck"-Verfahren auf eine andere Ebene zu heben und damit das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz nicht unerheblich zu erweitern, ohne ein Beteiligungsverfahren zu eröffnen." In der Vergangenheit sei die Gewerkschaft auch bei weit weniger weitreichenden Änderungen des Gesetzes im Anhörverfahren mit einbezogen worden, betonte Grün. "Warum die Landesregierung uns nun gerade bei diesen weitreichenden Änderungen außen vor lässt, entzieht sich unserer Kenntnis." (mho)