Legal, illegal ...

Was ist eine Abschalteinrichtung?

Im Dieselskandal fällt ständig das Wort "Abschalteinrichtung". Das liegt daran, dass es praktisch keine PKW ohne gibt. Die Frage ist nur, was man damals durfte und was schon damals zu dreist war. Für die Zukunft hat die EU nachgelegt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 258 Kommentare lesen
4 Bilder
Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Clemens Gleich
Inhaltsverzeichnis

Eines der meistbenutzten Wörter im Abgasskandal lautet „Abschalteinrichtung“. Es bezeichnet im Kontext alle Mechanismen egal welcher Art, die Abgasreinigungssysteme in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigen, was letztendlich zu einem Anstieg der Emissionen führt. Es gibt und gab keine mir bekannten PKW mit Abgasreinigungen, die keine Abschalteinrichtungen verwenden. Die Gründe sind recht unspektakulär. Sie heißen „Kundennutzen“ und „Kosten“.

Autokäufer kaufen nicht nach Umweltschutzgründen, daher sind sie auch nicht bereit, für besseres Abgasverhalten mehr zu bezahlen. Zur Sicherheit: Wir sprechen hier von einem virtuellen, statistisch gemittelten Autofahrer, also nicht unbedingt von Ihnen als Person, die ihre Umwelt in der Priorität höher ansiedelt. Deshalb lohnte es sich nicht, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinauszugehen. Da es damals noch keine Realbetriebsmessungen wie im NFZ-Bereich gab, hieß das: Die Abgaswerte müssen zu den Zulassungsbedingungen stimmen. Was darüber hinaus ging, ließ sich nur mit Erfahrung im Zielmarkt (siehe BMWs Abgasausrüstungen für den US-Markt) verargumentieren.

Als die ersten (im NFZ-Betrieb bewährten) SCR-Anlagen in PKW auf den Markt kamen, planten viele Hersteller zum Beispiel noch, die Existenz der Adblue-Einspritzung vor dem Kunden in der Praxis weitestgehend zu verbergen. Die Tanks sollten nur zu den Wartungsintervallen aufgefüllt werden, in der Werkstatt. Das geht aber bei sinnvollen Tankgrößen nur, wenn die Dosierung auf diese Bequemlichkeit hin spart. Diese Argumentationen gehören jedoch der Vergangenheit an, seit PKW wie NFZ im Realbetrieb nachgemessen werden sollen.

What is right

Das US-Recht (§ 86.1803) unterscheidet seit langem zwischen illegalen Aschalteinrichtungen („defeat devices“) und potenziell legalen Abschalteinrichtungen, die dort „auxiliary emissions control device“ (AECD) heißen. Jedes AECD, das „die Effektivität des Abgasreinigungssystems unter Bedingungen reduziert, die vernünftigerweise beim normalen Fahrzeugbetrieb vorkommen“, ist zunächst ein Defeat Device, also nicht erlaubt. Das Gesetz erlaubt Ausnahmen, zu denen ein AECD kein Defeat Device sein muss:

– Motorstart/Warmlauf

– Abschaltungen zu den Bedingungen der Zulassungsmessungen, denn dort muss das Fahrzeug ja den Grenzwert einhalten

– Einsatzfahrzeuge wie etwa Rettungswagen

– Das AECD ist nötig, um das Fahrzeug vor Unfall oder Schaden zu schützen.