Was ist eine Abschalteinrichtung?
Letztendlich hat der Abgasskandal gezeigt, dass die implizite Dokumentationspflicht der EU nicht ausreichte, um für die vorgesehene Gesetzeswirkung zu sorgen. Die Lage war ein bisschen, wie einem Kind zu sagen: „Du darfst aus diesem Eimer keine Gummibärchen nehmen, außer, du hast einen guten Grund!“ So ein guter Grund findet sich schnell, vor allem, wenn man ihn nur sich selbst gegenüber rechtfertigen muss. Deshalb hat die EU im April 2016 die Zulassungsmodalitäten geändert, siehe (EU) 2016/646. Einleitende Begründung:
„Abschalteinrichtungen“ im Sinne von Artikel 3 Absatz 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zur Verringerung der Emissionsminderungsleistung sind verboten. Die jüngsten Ereignisse haben deutlich gemacht, dass die Durchsetzung von Rechtsvorschriften in dieser Hinsicht verstärkt werden muss. Daher ist es angemessen, eine bessere Überwachung der vom Hersteller bei der Typgenehmigung angewandten Emissionsminderungsstrategie zu verlangen, gemäß den Grundsätzen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 und ihren Durchführungsbestimmungen bereits für schwere Nutzfahrzeuge gelten (Euro 6).
Annäherung an NFZ
Seitdem unterscheidet die EU zwischen zwei Abgasreinigungs-Strategien. Einmal gibt es die „Base Emission Strategy“ BES, die standardmäßig läuft, und es gibt die Möglichkeit, zusätzlich eine „Auxiliary Emission Strategy“ AES zu fahren, die für bestimmte Zustände die BES überregelt. Mit dieser Verordnung kamen anlehnend an die USA explizite Dokumentationspflichten nicht nur für AES, sondern auch für die BES, damit die Prüfer Unterschiede besser erkennen.
In ersten Gesprächen mit Autoherstellern stellte ich fest, dass sich dadurch die Zulassungsunterlagen für PKW deutlich vermehrt haben und im Umfang an die der Nutzfahrzeuge heranreichen. Nun sagt die Metrik „Seitenzahlen“ alleine natürlich noch nichts über den Erfolg der Maßnahme aus, aber wir können durchaus darauf hoffen, dass die Annäherung an das US-Recht den EU-Staaten auch dessen verbesserte Handhabe gibt. Die Behörden der USA blicken immerhin auf Jahrzehnte der Verfolgung von Defeat Devices zurück. (cgl)